Gericht wertet „From the River to the Sea“ als Hamas-Slogan: Berlinerin verurteilt
Unter anderem wegen des Verwendens der israelfeindlichen Parole „From the River to the Sea“ ist eine 42-jährige Frau in Berlin am Freitag zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt worden.
Laut Staatsanwaltschaft war dies das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung des Spruchs als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation wertete und sie deshalb verurteilte.
Die Parole wird der radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas zugeordnet und spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab. Die Angeklagte verwendete „From the River to the Sea“ 2023 auf ihrem öffentlich einsehbaren Profil der Onlineplattform Instagram mit dem Namen „Hamas Lounge“, wie sie auch selbst einräumte.
Richterin: Parole eindeutig Kennzeichen der Hamas
Die Parole sei eindeutig ein Kennzeichen der Hamas, sagte Richterin Susann Wettley in ihrer Urteilsbegründung. Diese habe sich den Spruch zu eigen gemacht und nutze ihn immer wieder. Auch in der Bevölkerung werde die Parole mittlerweile mit der Organisation in Verbindung gebracht, sagte Wettley.
Staatsanwalt Tim Kaufmann hatte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 1.800 Euro beantragt. Aus seiner Sicht ist die Parole ein „zentrales Identifikationsmoment“ der Hamas, was der Angeklagten auch bewusst gewesen sei. Auch habe sie keine wirkliche Reue gezeigt oder sich glaubwürdig distanziert.
Verteidigung: Angeklagte wollte nciht Hamas unterstützen
Die Verteidigung der 42-Jährigen forderte hingegen einen Freispruch, weil die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt habe. Es sei ihr nicht darum gegangen, die Hamas zu unterstützen, sondern ihre persönliche Sichtweise darzulegen.
Am 7. Oktober 2023 hatten Terroristen der Hamas und anderer militanter Palästinensergruppen in mehreren Orten im Süden Israels nach israelischen Angaben 1.206 Menschen getötet und 251 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
Israel geht seitdem massiv militärisch im Gazastreifen vor. Dagegen protestieren Menschen auch in Berlin regelmäßig. Immer wieder wird dabei auch die Parole „From the River to the Sea“ skandiert. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion