Sabotage, Terror und andere Naturkatastrophen: KRITIS-Dachgesetz soll Deutschland widerstandsfähiger machen
Verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein „KRITIS-Dachgesetz“. Dies sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktur-Einrichtungen vor.
Bußgelder bei Nichteinhaltung
Wenn sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.
„Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit“, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Handlungsbedarf sei durch die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge ebenso gewachsen wie durch Naturkatastrophen.
Nur große Einrichtungen betroffen
Zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum.
Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen gemacht werden.
Zur kritischen Infrastruktur zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell.
Grüne möchten nachbessern im Bundestag
Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht aber Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.
In einer Mitteilung heißt es: „Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen KRITIS-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt.“
Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Der Digitalverband Bitkom wies darauf hin, dass 86 Prozent der Unternehmen der kritischen Infrastruktur in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl betroffen waren. Wichtig sei, nicht nur die Unternehmen in den Blick zu nehmen, sondern auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung. (dpa)
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