Zugriff auf elektronische Beweismittel im EU-Ausland soll erleichtert werden

Neue Vorschriften sollen deutschen Behörden bei Ermittlungen erlauben, direkt Telefonanbieter oder Mailprovider zu kontaktieren. Damit sollen elektronische Beweismittel deutlich schneller ausgewertet werden können.
Die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt seit Jahren Gerichte und spaltet die Gemüter. Nun entscheidet der EuGH über die umstrittene Regelung.
Datenherausgabe von ausländischen Providern an deutsche Ermittler soll beschleunigt werden.Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times28. Oktober 2024

Ermittler sollen künftig leichter auf elektronische Beweismittel aus dem europäischen Ausland zugreifen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlichte das Bundesjustizministerium am Montag.

Die neuen Vorschriften würden es den deutschen Behörden ermöglichen, direkt auf zum Beispiel Telefonanbieter oder Mailprovider im EU-Ausland heranzutreten. Sie könnten von diesen dann die Herausgabe oder die Aufbewahrung von Daten für bis zu 60 Tage verlangen.

Datenherausgabe bei Notfällen innerhalb von 8 Stunden

Eine Anordnung zur Datenherausgabe müsste von den Anbietern dabei innerhalb von zehn Tagen, in Notfällen sogar acht Stunden, beantwortet werden. Bei der Datensicherung soll das geplante Quick-Freeze-Verfahren maßgeblich sein.

Dies ist die von Justizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte Nachfolgeregelung für die hierzulande ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung. Ermittlungsbehörden sollen demnach Verbindungsdaten „einfrieren“ lassen können, um sie später auszuwerten – nach jeweils richterlicher Anordnung. Einen Gesetzentwurf dazu hatte das Justizministerium kürzlich veröffentlicht.

Bislang ist der grenzüberschreitende Zugriff auf elektronische Beweismittel in der Regel deutlich zeitaufwendiger. Denn die Ermittler müssen sich mithilfe eines Rechtshilfeersuchens zuerst an die zuständige Behörde des Landes wenden, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.

Übermittlungen von Daten aus dem Ausland dauern teilweise Monate

Diese prüft das Ersuchen und leitet es an den Dienstleister weiter; auch die Daten werden dann später über die Behörde herausgegeben. „Häufig dauert es Monate, bis Daten aus anderen Staaten beschafft werden können“, erklärte Buschmann.

Das Justizministerium setzt mit dem Entwurf eine im Juli vergangenen Jahres von der EU beschlossene Verordnung und Richtlinie zur sogenannten E-Evidence um. Die Europäische Union reagierte damit auf die zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Begehung von Straftaten.

„Die Welt wird zum einheitlichen digitalen Raum – das gilt auch im Zusammenhang mit Straftaten“, betonte Buschmann. Wollen die Behörden bei ihren Ermittlungen auf elektronische Daten zugreifen, sei der Prozess allerdings oft noch schwerfällig.  Hier schaffe der nun veröffentlichte Gesetzentwurf Abhilfe. „So kann zukünftig verhindert werden, dass relevante Daten gelöscht werden.“

Das Justizminister verschickt den Entwurf nun neben der Veröffentlichung an Länder und Verbände. Diese haben bis Anfang September Zeit, Stellung zu nehmen. (afp/dts/red)



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