Krankenkassenbeiträge: Lauterbach hält weiteren Anstieg 2026 für unwahrscheinlich

Nach dem erwarteten Anstieg der Krankenkassenbeiträge 2025 hat Gesundheitsminister Lauterbach weitere Erhöhungen 2026 für unwahrscheinlich erklärt. Das sei aber davon abhängig, ob die Ampel-Regierung alle Reformen, an denen derzeit noch gearbeitet werde, umsetzen könne.
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Ein AOK-Büro in Rensburg.Foto: Bjoern Wylezich/iStock
Epoch Times20. Oktober 2024

Nach dem erwarteten Anstieg der Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weitere Erhöhungen im darauffolgenden Jahr für unwahrscheinlich erklärt. „Ich glaube nicht, dass für 2026 wir noch mal die Krankenkassenbeiträge erhöhen müssen“, sagte Lauterbach der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf die finanzielle Schieflage der Kassen.

Wenn die Ampel-Regierung alle Reformen, an denen derzeit noch gearbeitet werde, umsetzen könne, „dann bleibt auch der Beitragssatz stabil“, fügte der Minister hinzu.

Lauterbach findet Reduzierung der Krankenkassen sinnvoll

Der sogenannte Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte kürzlich eine Finanzierungslücke der Krankenkassen von 13,8 Milliarden Euro für das kommende Jahr errechnet. Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden daher im kommenden Jahr voraussichtlich um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.

Laut Lauterbach sei auch eine Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen sinnvoll. „Wir können uns ein paar Dutzend Krankenkassen weniger gut vorstellen. Es muss aber über die Qualität kommen und daher machen wir jetzt per Gesetz die Qualität der Krankenkassen vergleichbar. Das gefällt übrigens auch nicht jedem Krankenkassen-Manager“, führte der Minister aus.

Derzeit liegt der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der von der Kasse abhängige Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium für dieses Jahr noch mit durchschnittlich 1,7 Prozent angesetzt hat. Finanziert werden die Kassenbeiträge jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. (afp/red)



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