Faeser plant Asylschnellverfahren an Flughäfen und Häfen

Für die Umsetzung der EU-Asylreform, bei der Grenzverfahren an EU-Außengrenzen erfolgen sollen, möchte Innenministerin Nancy Faeser Schnellverfahren an Flughäfen und Häfen etablieren. Dazu bat Faeser darum, die Regeln, die erst 2026 in Kraft treten sollen, jetzt bereits umsetzen zu dürfen.
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An Flughäfen soll es zu Asylschnellverfahren kommen.Foto: Marcus Brandt/dpa
Epoch Times11. Oktober 2024

Die Bundesregierung will Asylentscheidungen an deutschen Flughäfen und Häfen innerhalb von acht Wochen. Das geht aus Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums hervor, über die der „Spiegel“ berichtet und nun innerhalb der Regierung abgestimmt werden sollen.

Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Asylreform („GEAS“) in deutsches Recht. Das Kabinett soll die Pläne in diesem Herbst auf den Weg bringen. Kern der Brüsseler Pläne sind sogenannte Grenzverfahren, die an den EU-Außengrenzen laufen sollen – insbesondere für Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent in Europa.

Betreiber von Häfen und Flughäfen sollen zu Unterkünften verpflichtet werden

In Deutschland geht es dabei um Regelungen für diejenigen, die mit Flugzeug oder Schiff kommen. Die Betreiber von Flughäfen und Häfen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Unterkünfte im Transitbereich oder anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Länder sollen die Kosten für Unterbringung und Versorgung tragen. Der Bund ist für die Verfahren zuständig.

Die Unterkünfte sollen nur bei einer positiven Asylentscheidung zur Einreise verlassen werden können. Die Rückkehr ins Herkunftsland soll aber möglich sein – „jederzeit“, wie es in den Entwürfen heißt. Bei einem negativen Entscheid schließt sich ein sogenanntes „Rückkehrgrenzverfahren“ an – innerhalb von zwölf Wochen.

Offiziell erst ab 2026 in Kraft

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die EU-Kommission gebeten, diesen Teil der Reform in Deutschland bereits umsetzen zu können. Offiziell sollen die GEAS-Regeln erst 2026 in Kraft treten. Laut „Spiegel“ hat die Kommission inzwischen Zustimmung signalisiert.

Auch im Grenzverfahren sollen Schutzanträge individuell geprüft werden, heißt es im Entwurf. Der Zugang zu Rechtsschutz bleibe ebenfalls erhalten: „Ausdrücklich vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.“

Die neuen Schnellverfahren an Flughäfen und Häfen könnten Zehnttausende Menschen betreffen. Herkunftsländer, deren Bürger in der Europäischen Union eine Schutzquote von weniger als 20 Prozent haben, sind unter anderem die Türkei, Pakistan, der Libanon sowie zahlreiche afrikanische Staaten. In Deutschland lag die Schutzquote von Türken zuletzt unter zehn Prozent. (dts/red)



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