EU-Urteil: Kein EU-Bio-Logo für Fruchtsaft mit zugesetzten Vitaminen

Wenn Fruchtsaft nicht pflanzliche Vitamine zugefügt wurden, dann darf er nicht mit dem Bio-Logo der EU gekennzeichnet sein.
Apfelsaft wird abgefüllt. Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen: Orangensaft und ähnliche Säfte waren 2023 gut 30 Prozent teurer als im Jahr 2020.
Apfelsaft wird abgefüllt.Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times4. Oktober 2024

Fruchtsaft, dem nicht pflanzliche Vitamine zugesetzt wurden, darf nicht mit dem Bio-Logo der EU gekennzeichnet werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Freitag eine entsprechende Einschätzung der deutschen Gerichte. Die Richter bekräftigten zudem, dass dies auch für Produkte aus Drittstaaten außerhalb der EU gilt. (Az.: C-240/23)

Geklagt hatte der auf Bioprodukte spezialisierte Lebensmittelhersteller Herbaria aus Oberbayern. Deutsche Gerichte hatten ihm verboten, ein Mischgetränk aus Fruchtsäften und Kräuterauszügen, das außerdem pflanzliche Vitamine und Eisengluconat enthält, mit dem EU-Biosiegel zu versehen. Herbaria verwies darauf, dass ein vergleichbares Produkt aus den USA das Siegel nutzen dürfe.

In diesem Punkt gab der EuGH dem Unternehmen recht. Die US-Vorschriften seien als „denen der Union gleichwertig“ anerkannt. Nach dortigen Bio-Vorschriften produzierte Lebensmittel dürfen also in der EU entsprechend vermarktet werden.

Doch das EU-Bio-Label dürfe ein ausländisches Produkt nur dann tragen, wenn tatsächlich die EU-Vorschriften eingehalten worden seien, erklärte der EuGH. Zulässig wäre es demnach, die importierten Produkte mit einem Bio-Logo aus dem Drittstaat zu kennzeichnen. (afp)



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