Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot der Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel

Das Verbot der Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel bleibt bestehen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission, die einen Anstieg der Stahlpreise befürchtet hatte, sollte der Zusammenschluss erfolgen.
Deutschlands größter Stahlerzeuger Thyssenkrupp Steel steht vor einem Umbau.
Deutschlands größter Stahlerzeuger Thyssenkrupp Steel.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Epoch Times4. Oktober 2024

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Verbot einer Fusion der Stahlsparte von Thyssenkrupp und dem indischen Konkurrenten Tata Steel bestätigt. Das Verbot hatte die EU-Kommission im Juni 2019 ausgesprochen, das Gericht der Europäischen Union hatte es im Juni 2022 für rechtens erklärt. Brüssel befürchtete eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs und dadurch steigende Preise. (Az. T-584/19)

Die EU-Kommission hatte 2019 erklärt, der Zusammenschluss hätte ohne Änderungen „eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten“ zulasten von Unternehmen und Verbrauchern bewirkt. Die Stahlhersteller hätten „keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen“.

Dagegen klagte Thyssenkrupp – zunächst vor dem EU-Gericht, dann vor dem EuGH. Das Unternehmen machte unter anderem geltend, dass die Kommission die nach einem Zusammenschluss bestehende Marktmacht falsch analysiert habe. Dies wiesen beide Gerichte zurück. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion