Dieselskandal: Österreichische VW-Kunden erhalten 23 Millionen Euro Entschädigung

In einer außergerichtlichen Einigung für eine Sammelklage in Österreich, stimmte Volkswagen zu, den dortigen Klageteilnehmern insgesamt 23 Millionen Euro zu zahlen.
VW will ab 25. September mit der IG Metall über seine Sparpläne verhandeln.
VW hat sich bereiterklärt, in Österreich wegen des Dieselskandals an Verbraucher zu zahlen.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times2. Oktober 2024

Volkswagen hat sich in Österreich zu einer Millionenzahlung als Entschädigung für Tausende Kunden wegen illegaler Schadstoffsoftware und Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen bereiterklärt.

Die Verbraucherorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI) erklärte am Mittwoch, mit VW eine entsprechende außergerichtliche Einigung für eine Sammelklage erzielt zu haben. Die rund 10.000 Klageteilnehmer erhalten demnach insgesamt 23 Millionen Euro.

Sammelklage 2018 eingereicht

Der VKI geht davon aus, dass Käufer von Dieselfahrzeugen des Motortyps EA189 geschädigt wurden, weil der Wert der Fahrzeuge durch darin verbaute Schummelsoftware sowie unzulässige Abschalteinrichtungen gemindert wurde. 2018 lancierte er eine Sammelklage.

„Der langjährige Rechtsstreit konnte nun im außergerichtlichen Wege bereinigt und so eine unbürokratische Lösung für die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen erreicht werden“, erklärten die Verbraucherschützer.

Der sogenannte Dieselskandal gilt als einer der größten Industrieskandale der deutschen Nachkriegszeit. Volkswagen hatte 2015 zugegeben, rund elf Millionen Autos manipuliert zu haben, sodass sie niedrigere Stickoxid-Emissionswerte aufwiesen.

Der Konzern setzte außerdem sogenannte Thermofenster ein, welche die Filterung von Schadstoffemissionen bei bestimmten Temperaturen – unter 15 und über 33 Grad Celsius im Freien – deaktivierte.

EuGH: Thermofenster in der Regel unzulässig

Im Fall der Thermofenster entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2022, dass diese bis auf Ausnahmefälle unzulässig seien. Er wies etwa darauf hin, dass niedrigere Temperaturen in der EU normal seien und die Abgasgrenzwerte auch dann eingehalten werden müssten. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn das Thermofenster nachweislich den Motor vor schweren plötzlichen Risiken und so die Fahrer vor Gefahren schütze.

Die Entscheidung und darauf basierende Beschlüsse der österreichischen Gerichte machten den Weg frei für Entschädigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der VKI war ursprünglich von einer 20-prozentigen Wertminderung der Fahrzeuge ausgegangen und forderte 60 Millionen Euro von VW. Der Konzern erklärte, er begrüße „die mit dem VKI gefundene Lösung“.



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