Deutschland und weitere Staaten wollen Taliban vor Internationalen Gerichtshof bringen

Deutschland und weitere Länder wollen einen juristischen Schlag gegen die Taliban vorbereiten: Der Internationale Gerichtshof soll die islamistische Führung wegen der Missachtung von Frauenrechten verurteilen.
Seit August 2021 sind in Afghanistan wieder die islamistischen Taliban an der Macht. (Archivfoto)
Seit August 2021 sind in Afghanistan wieder die islamistischen Taliban an der Macht. (Archivfoto)Foto: Siddiqullah Alizai/AP/dpa
Epoch Times26. September 2024

Deutschland und weitere Staaten wollen die radikalislamische Taliban-Regierung in Afghanistan wegen der Missachtung der UN-Frauenrechtskonvention vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag bringen.

Bei der Generaldebatte der UN-Vollversammlung in New York sei gemeinsam mit Kanada, Australien und den Niederlanden der Startschuss für ein juristisches Vorgehen gegeben worden, „um die Taliban zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen“, erklärte das Auswärtige Amt am Mittwoch (Ortszeit) im Onlinedienst X.

Afghanistan habe sich mit der Konvention dazu verpflichtet, die Rechte von Frauen und Mädchen zu wahren. Das gelte auch für die Taliban, hieß es. Allerdings wollten diese „Frauen stumm und unsichtbar machen“, erklärte das Auswärtige Amt. „Gegen diese Verbrechen gegen die weibliche Menschlichkeit wehren wir uns.“

„Die Taliban haben bewiesen, dass sie die Menschenrechte und die Grundfreiheiten von Frauen und Mädchen verachten“, sagte Australiens Außenministerin Penny Wong in New York. Zudem setzten sie ihre Kampagne der „systematischen Unterdrückung“ weiter fort.

Baerbock: „Afghanistan ist das schlimmste, das furchtbarste Beispiel von Frauenrechtsverletzungen“

Wong forderte Afghanistan auf, an den von der Frauenrechtskonvention vorgesehenen Verhandlungen teilzunehmen. Sollten diese scheitern, kann laut Konvention jede der Parteien ein Schiedsverfahren beantragen. Wenn sich die beteiligten Länder nicht innerhalb von sechs Monaten auf ein Schiedsverfahren einigen können, kann jede Partei den IGH anrufen.

Die Urteile des IGH sind bindend, das Gericht hat jedoch keine Möglichkeit, deren Umsetzung zu erzwingen.

„Wenn wir die Möglichkeiten der Frauenrechtskonvention jetzt nutzen, wird das die Lage in Afghanistan nicht sofort verändern“, erklärte das Auswärtige Amt auf X. Aber es mache den Frauen in Afghanistan Hoffnung.

Zuvor hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Rande der Generaldebatte der UN-Vollversammlung die massive Verletzung der Frauenrechte in Afghanistan angeprangert. „Afghanistan ist das schlimmste, das furchtbarste Beispiel von Frauenrechtsverletzungen“, sagte sie.

Nach jahrelanger westlicher Militärpräsenz hatten die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan zurückerobert und ein sogenanntes islamisches Emirat ausgerufen.

Seither setzen sie ihre strenge Auslegung des Islams mit drakonischen Gesetzen durch und beschneiden insbesondere Frauenrechte. Die Vereinten Nationen haben in diesem Zusammenhang von „Geschlechter-Apartheid“ gesprochen. (afp/red)



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