Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof

Die Kinder von Silvio Berlusconi haben vor dem Europäischen Gerichtshof einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit der EZB eingefahren. Der EuGH erklärte einen EZB-Beschluss von 2016 für nichtig.
Titelbild
Sitz der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main, Deutschland.Foto: olrat/iStock
Epoch Times19. September 2024

Die Kinder des verstorbenen früheren italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit der Europäischen Zentralbank eingefahren.

Der Gerichtshof erklärte am Donnerstag einen EZB-Beschluss von 2016 für nichtig. Darin hatte die EZB Berlusconis Finanzholding Fininvest eine Großbeteiligung an der italienischen Banca Mediolanum verboten. (Az. C-512/22 P und C-513/22 P)

Lange Vorgeschichte

Der Beschluss hat eine jahrelange Vorgeschichte: Zunächst hatte die italienische Zentralbank Berlusconi wegen einer früheren Verurteilung wegen Steuerbetrugs untersagt, über die von ihm gegründete und mehrheitlich von ihm gehaltene Fininvest weiter mehr als zehn Prozent der Finanzholding Mediolanum zu halten. Berlusconi klagte erfolgreich dagegen.

In der Zwischenzeit war Mediolanum von der Tochtergesellschaft Banca Mediolanum übernommen worden, wodurch Fininvest Inhaberin einer qualifizierten Beteiligung am Kapital einer Bank wurde. Eine qualifizierte Beteiligung umfasst mindestens zehn Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte oder andere Möglichkeiten, maßgeblich Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen.

Die italienische Zentralbank schlug der EZB vor, den Erwerb abzulehnen – was diese im Oktober 2016 auch tat. Gegen diesen Beschluss wandten sich Berlusconi und Fininvest an die Vorinstanz des EuGH, das Gericht der Europäischen Union. Dort hatten sie aber keinen Erfolg. Ihre Klage scheiterte im Mai 2022.

Rechtsfehler im zeitlichen Ablauf

Daraufhin zogen sie vor den EuGH. Nach dem Tod von Silvio Berlusconi im Juni 2023 ging die Kontrolle über Fininvest komplett an seine Kinder über. Der EuGH fand bei seiner Prüfung nun einen Rechtsfehler im Urteil des Gerichts und hob es darum auf. Den strittigen EZB-Beschluss erklärte er für nichtig.

Die EZB habe das Halten einer qualifizierten Beteiligung an der Banca Mediolanum durch Berlusconi nicht rechtmäßig ablehnen können, erklärte der EuGH. Berlusconi habe die qualifizierte Beteiligung bereits früher erworben.

Zu dem Zeitpunkt seien die EU-rechtlichen Bestimmungen, auf die sich die EZB stützte, noch nicht in italienisches Recht umgesetzt gewesen. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion