EU-Rechnungshof: Corona-Hilfen verzögern sich

Der Europäische Rechnungshof hat erhebliche Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfsgelder kritisiert. Die Hilfen seien entscheidend für die Unterstützung von Investitionen in grüne Technologien und Digitalisierung in den Mitgliedstaaten.
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Die EU hatte den Corona-Fonds 2021 ins Leben gerufen, um die Folgen der Pandemie abzufedern.Foto: Zerbor/iStock
Epoch Times2. September 2024

Der Europäische Rechnungshof hat Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfsgelder bemängelt. Wenn die Mittel aus dem milliardenschweren EU-Wiederaufbaufonds weiter so langsam flössen wie bisher, könnten Projekte nicht fristgemäß bis 2026 abgeschlossen werden, warnten die Rechnungsprüfer in einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht. In Ländern wie Italien oder Rumänien drohten Investitionen damit in den Sand gesetzt zu werden.

Die EU hatte den Corona-Fonds 2021 ins Leben gerufen, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Kernstück ist die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die mit 724 Milliarden Euro dotiert ist. Damit fördert die EU-Kommission Investitionen in grüne Zukunftstechnologien und die Digitalisierung.

Der Haken: Die Mitgliedsländer müssen die Hilfen bis August 2026 ausgeben und sie sind an zahlreiche Auflagen geknüpft.

Weniger als ein Drittel der bereit gestellten Gelder in Anspruch genommen

Zwei Jahre vor Auslaufen der Hilfen hätten die EU-Länder „weniger als ein Drittel der geplanten Gelder in Anspruch genommen und weniger als 30 Prozent ihrer vorab festgelegten Etappenziele (…) erreicht“, erklärte die zuständige Rechnungsprüferin Ivana Maletic. Die Kommission hatte die Summe der bisher ausgeschütteten Mittel im Februar auf 225 Milliarden Euro beziffert.

„Für einige nicht umsetzbare Maßnahmen werden erhebliche Summen bereitgestellt“, kritisierte Maletic weiter. Nach Angaben der Rechnungsprüfer deutet sich wegen der Verzögerungen bereits jetzt an, dass etwa Wasserstoffprojekte in Italien oder Pläne zum Hochwasserschutz in Rumänien nicht abgeschlossen werden dürften.

Zurückfordern könne die EU-Kommission die ausgezahlten Gelder auch nicht, denn das sei im Regelwerk nicht vorgesehen, rügte der Rechnungshof.

Der EU-Hilfsfonds geht maßgeblich auf Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zurück. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich nach anfänglichem Zögern angeschlossen. Die EU-Kommission nimmt die Milliarden am Kapitalmarkt auf und schüttet sie in Form von Zuschüssen oder Darlehen an die Mitgliedsländer aus. (afp/red)



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