Vom Finanzamt gibt’s im Schnitt über 1.000 Euro zurück
Eine freiwillige Lohnsteuererklärung lohnt sich in den allermeisten Fällen: In den vergangenen Jahren gab es im Durchschnitt gut 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Am 2. September läuft die Abgabefrist für Steuerzahler aus, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Erklärung ohne Steuerberater machen.
Wozu dient die Lohnsteuererklärung?
Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat.
Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler und Steuerzahlerinnen bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind:
- Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer.
- Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung.
- Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung.
- Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.
Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?
Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt.
Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Werbungskostenpauschale
Die Werbungskostenpauschale liegt für das Steuerjahr 2023 bei 1.230 Euro und wird automatisch in die Steuerschätzung miteinbezogen. Das heißt, Geld zurück vom Finanzamt gibt es für jeden ausgegebenen Euro über den Pauschbetrag hinaus.
Wichtige Posten sind etwa die Entfernungspauschale, die unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit pro Kilometer berechnet wird; außerdem etwa Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromaterialien, einen neuen Schreibtisch und ähnliches oder Kosten für Fortbildungen oder die Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Für ein häusliches Arbeitszimmer kann ein Pauschalbetrag von 1.260 Euro angerechnet werden, allerdings sind die Voraussetzungen dafür mittlerweile deutlich verschärft worden: Die Pauschale wird nur gewährt, wenn hauptsächlich von zu Hause aus gearbeitet wurde.
Wer nur gelegentlich Homeoffice macht oder statt eines separaten Zimmers nur eine Arbeitsecke in einem anderen Raum hat, kann aber eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen.
Steuerbonus
Rechnungen für Handwerkerarbeiten können bis in einer Höhe von 6.000 Euro angegeben werden, sofern sie nicht bar bezahlt wurden. Der Steuerbonus beläuft sich dann auf 20 Prozent der Kosten, also maximal 1.200 Euro.
Wer zur Miete wohnt, kann auf der Nebenkostenabrechnung explizit ausgewiesene Ausgaben etwa für den Gärtner, die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst geltend machen. Für die Kosten für eine Haushaltshilfe, Putzhilfe oder die Betreuung von Haustieren gibt es ebenfalls Steuerrabatt.
Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?
Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch, darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden.
Für andere Angaben stellen etwa Banken oder Versicherungen Steuernachweise per Post oder digital aus. Mittlerweile ist es nicht mehr nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mit der Steuererklärung einzureichen. Es genügt, sie aufzubewahren und auf Nachfrage des Finanzamtes nachzureichen.
Kann ich meine Steuererklärung allein machen?
Bei weitem die meisten Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch eingereicht. Das Finanzamt stellt dafür das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Außerdem gibt es ein breites Angebot an kostenpflichtigen Steuer-Apps, die neben Hilfe beim Ausfüllen auch Steuerspartipps liefern. Die Programme eignen sich am ehesten für einfache Fälle.
Wird es komplizierter, lohnt eventuell der Betritt zum Lohnsteuerhilfeverein oder der Gang zum Steuerberater. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist, hat dafür bis zum 2. September 2024 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe sogar bis zum 2. Juni 2025 warten.
Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2023 gilt also der 31. Dezember 2027. (afp)
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