Worum es im aktuellen Haushaltsstreit geht

Der erneute Streit um den Haushalt dreht sich um eine Lücke von fünf Milliarden Euro. Im Folgenden werden die grundlegenden Fragen dazu beantwortet.
Der Streit um den Bundeshaushalt für 2025 könnte neu aufflammen. (Symbolbild)
Der Streit um den Bundeshaushalt für 2025 ist scheinbar noch nicht vorüber. (Symbolbild)Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times5. August 2024

Im Haushaltsplan der Regierung für das kommende Jahr klafft erneut eine Milliardenlücke. Finanzminister Christian Lindner (FDP) fordert daher neue Verhandlungen über zusätzliche Einsparungen – zum Ärger von SPD und Grünen. Konkret geht es aktuell um eine Summe von etwa fünf Milliarden Euro.

Was steht im Haushaltsentwurf?

Der nach langem koalitionsinternen Ringen am 17. Juli vom Kabinett beschlossene Etatplan für 2025 enthält eine sogenannte globale Minderausgabe von rund 17 Milliarden Euro – also Geld, das spätestens im laufenden Haushaltsvollzug zusätzlich eingespart werden müsste.

Dieses Vorgehen ist nicht ungewöhnlich, wohl aber die Höhe des Betrages. Die Koalitionseinigung sah daher vor, den Umfang der Finanzierungslücke noch vor Beginn der Haushaltsberatungen im Bundestag auf etwa neun Milliarden Euro zu verringern.

Wie wollte die Koalition die Haushaltslücke reduzieren?

Vorgesehen waren dafür drei Instrumente: Zum einen sollten knapp fünf Milliarden Euro der bundeseigenen Förderbank KfW, die eigentlich zur Finanzierung der Gaspreisbremse vorgesehen waren, aber nicht benötigt wurden, anderweitig genutzt werden.

Zweitens und drittens sollten Zuschüsse, die zur Sanierung des Schienennetzes der Deutschen Bahn sowie zur Finanzierung der Autobahn GmbH benötigt werden, in Darlehen umgewandelt werden, die von den Unternehmen theoretisch später zurückgezahlt werden müssten.

Warum fordert Lindner jetzt trotzdem neue Verhandlungen?

Die genannten Instrumente – Kritiker sprachen von Anfang an von Haushaltstricks – standen laut Lindner unter einem Prüfvorbehalt. Ein dazu im Auftrag des Finanzressorts erstelltes Rechtsgutachten sowie eine Bewertung des Wissenschaftlichen Beirats des Ministeriums liegen nun vor.

Diesen Gutachten zufolge bestehen nach Darstellung des Ministeriums insbesondere bei einer Verwendung der KfW-Mittel „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken“. Vielmehr dürfe dieses Geld nur zur Schuldentilgung eingesetzt werden.

Probleme gibt es dem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Johannes Hellermann zufolge auch bei den beiden anderen Instrumenten. Zwar sei die Darlehensvergabe grundsätzlich rechtlich möglich – aber nur, wenn auch eine Rückzahlung der Kredite zu erwarten sei. Dazu sei die Autobahn GmbH mangels eigener Einnahmen aber nicht in der Lage, dies zu ändern, würde demnach komplexe Gesetzesänderungen erfordern.

Auch bei der Deutschen Bahn gibt es angesichts der Finanzlage des Unternehmens an Rückzahlungen erhebliche Zweifel. Für möglich hält der Wissenschaftliche Beirat aber eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB zur Finanzierung konkreter Investitionen in das Schienennetz, die das Ministerium mit 3,6 Milliarden Euro veranschlagt. Dieses Geld müsste nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden, auch wenn der Bund dafür Kredite aufnimmt.

Wie soll die restliche Lücke geschlossen werden?

Das ist unklar. Aus FDP und Finanzressort werden zusätzliche Sparmaßnahmen im Volumen von rund fünf Milliarden Euro „im konsumptiven Bereich“ gefordert – etwa bei Sozialausgaben oder bei der ohnehin schon massiv zusammengestrichenen Entwicklungshilfe. Steuererhöhungen oder die Nutzung von Ausnahmeregeln der Schuldenbremse lehnt Lindner hingegen weiterhin kategorisch ab.

Scharfe Kritik am Vorgehen des Finanzministers kommt von SPD und Grünen. Sie erteilen neuen Sparrunden eine Absage – vor allem in den Bereichen Soziales und Klimaschutz. Beide Parteien dringen schon lange auf die Nutzung von Ausnahmen bei der Schuldenbremse. Eine Einigung will Lindner nun in neuen Spitzengesprächen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) erreichen.

Wie ist das weitere Vorgehen?

Für den 14. August ist ein weiterer Kabinettsbeschluss vorgesehen, um den Haushaltsentwurf zu präzisieren – insbesondere hinsichtlich der globalen Minderausgabe. Zudem soll dann der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) festgelegt werden.

Am 16. August soll der Regierungsentwurf an den Bundestag weitergeleitet werden. Ab 10. September soll das Bundestagsplenum erstmals über den Etatplan beraten, die Verabschiedung des Haushalts ist für Ende November vorgesehen. (afp/red)

 



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