Haushalt 2025: Externe Prüfer warnen vor erneutem Bruch der Verfassung

Der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums warnt vor einem weiteren Bruch der Verfassung im Haushalt 2025. Das Loch in Höhe von 17 Milliarden Euro dürfte sich nicht schließen lassen wie geplant.
Finanzminister Lindner (l-r), Wirtschaftsminister Habeck und Bundeskanzler Scholz ringen um eine Einigung zum Bundeshaushalt 2025. DIHK
Finanzminister Lindner, Wirtschaftsminister Habeck und Bundeskanzler Scholz im Bundestag (l-r).Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times1. August 2024

Die Bundesregierung muss ihre Haushaltseinigung wahrscheinlich noch einmal grundlegend nachverhandeln. Laut drei führenden Regierungsmitgliedern wird die Ampel das Loch im Haushalt 2025 in Höhe von 17 Milliarden Euro nicht wie geplant noch um die Hälfte schließen können.

„Die Vorschläge werden so nicht klappen“, sagte einer der Regierungsvertreter dem „Handelsblatt“. Keinesfalls werde man das Haushaltsloch wie angepeilt um neun Milliarden Euro schrumpfen können, allenfalls ein Drittel des Betrags sei realistisch.

Externe Prüfer warnen vor Verfassungsbruch

Von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) beauftragte externe Prüfer warnen vor einem erneuten Verfassungsbruch. In einem Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, über den das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es:

Der Beirat äußert vor dem Hintergrund der Schuldenbremse an allen von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang erwogenen Maßnahmen erhebliche Zweifel.“

Die Ampel hatte sich in ihrem vorläufigen Haushaltskompromiss darauf verständigt, die Haushaltslücken mit Darlehen für die Bahn und die Autobahn GmbH sowie dem Herbeischaffen liegengebliebener Milliarden aus Zeiten der Energiekrise auf neun Milliarden Euro zu senken.

Notlagenkredite für Bundeshaushalt nutzen?

Der Wissenschaftliche Beirat warnt, bei der Vereinnahmung des Liquiditätsüberschusses bei der KfW gebe „es erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, da aus Notlagenkrediten stammende Mittel für den Bundeshaushalt genutzt werden“.

Auch im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die DB InfraGO AG „sieht der Beirat verfassungsrechtliche Probleme, wenn der Bund die Darlehen an die DB InfraGO AG am Ende selbst tilgt“.

Im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die Autobahn GmbH bezweifelt der Beirat, „dass die Darlehensvergabe als finanzielle Transaktion gewertet werden kann, weil die Autobahn GmbH über keine eigenständigen Ertragsquellen verfügt“. Dann aber hätte die Ampel keinen finanziellen Spielraum gewonnen.

Lindner hatte angekündigt, keinesfalls einen Haushalt mit dem jetzt noch bestehenden Loch beschließen zu lassen. Das würde „verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen und würde das Risiko erhöhen, den laufenden Haushalt 2025 mit Sperren bewirtschaften zu müssen“. (dts/red)



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