AfD geht gegen OVG-Urteil zu Rechtmäßigkeit geheimdienstlicher Beobachtung vor

Die Alternative für Deutschland in Nordrhein-Westfalen legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Zuvor hatte das OVG erlaubt, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen und danach eine Revision nicht zugelassen.
Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten.
Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Nordrhein-Westfalen beobachten.Foto: Daniel Karmann/dpa
Epoch Times29. Juli 2024

Die AfD geht wie angekündigt gegen das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zur Rechtmäßigkeit ihrer geheimdienstlichen Beobachtung vor. Die Partei legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am OVG ein, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Das OVG hatte eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Urteil vom Mai nicht zugelassen.

Das OVG erlaubte damals die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall, weshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz den Bundesverband der Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten beobachten darf. Die AfD hatte bereits kurz nach Urteilsverkündung angekündigt, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen zu wollen.

Die Partei legte der Gerichtssprecherin zufolge auch Beschwerde in zwei weiteren Verfahren ein. Darin ging es um die Einstufung der Jungen Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügel als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch als gesichert extremistische Bestrebung. Auch hier hatte das OVG die Einstufungen im Mai gebilligt und Revisionen nicht zugelassen.

Der AfD hat laut der Sprecherin bis Anfang September Zeit, ihre Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision dem Gericht gegenüber zu begründen. (afp)



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