Urteil: Polizist darf nebenher keinen Autohandel betreiben

Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz wurde wegen eines privaten Autohandels aus dem Dienst entlassen. Das Verwaltungsgericht Trier sah darin ein schweres Dienstvergehen.
Titelbild
Dem Beamten wird vorgeworfen über sechs Jahre hinweg einen privaten Autohandel betrieben zu haben. Pro Jahr soll er durch den Handel bis zu zwei Millionen Euro eingenommen haben.Foto: Jens Rother/iStock
Epoch Times29. Juli 2024

Ein Polizist, der neben seinem Beruf einen privaten Autohandel betreibt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Es schadet dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, wenn sich ein Beamter ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbaut, wie das Verwaltungsgericht Trier am Montag mitteilte. Der Mann habe ein „hohes Maß an Pflichtvergessenheit“ gezeigt (Az.: 4 K 732/24.TR).

Handel auch bei Krankschreibung

Dem Mann war in einem Disziplinarverfahren vorgeworfen worden, über sechs Jahre hinweg einen privaten Autohandel betrieben zu haben. Diese Nebentätigkeit war nicht genehmigungsfähig.

Der Mann ging dem Handel zwischen 2011 und 2017 auch während verschiedener Krankschreibungsphasen nach. Darüber hinaus benutzte er seine dienstliche Telefonnummer für den Autoverkauf. Pro Jahr nahm er durch den Handel bis zu zwei Millionen Euro ein.

Im Juli wurde er aus dem Dienst entfernt, weil die Nebentätigkeit ein schweres Dienstvergehen ist. Zu Recht, wie die Verwaltungsrichter nun urteilten. Erschwerend kam für sie hinzu, dass der Mann auch während Dienstunfähigkeitszeiten mit den Autos handelte. Damit verstieß er gegen die Pflicht, sich auch außerhalb seines Dienstes in einer Weise zu verhalten, die der Achtung gerecht wird, die sein Beruf erfordert.

Dass er sich über Jahre bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinweggesetzt hat, offenbare eine vollständige innere Loslösung aus seinen beamtenrechtlichen Pflichten, hieß es. Mildernde Umstände gebe es nicht. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion