Bundesregierung will Gaskraftwerke fördern – Energiekonzerne begrüßen Pläne

Auf dem Weg zur Klimaneutralität bei gleichbleibender Versorgungssicherheit hat sich die Bundesregierung auf die Kraftwerksstrategie geeinigt. Sie will zusätzliche Gaskraftwerke fördern.
Eine gelbe Leitung für Erdgas führt über das Gelände eines Gaskraftwerkes. Eine Studie hat ergeben, dass 83 Prozent des Energieverbrauches weltweit immer noch durch fossile Quellen gedeckt wird.
Eine gelbe Leitung für Erdgas führt über das Gelände eines Gaskraftwerkes.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times8. Juli 2024

Auf dem Weg zur Klimaneutralität bei gleichbleibender Versorgungssicherheit hat sich die Bundesregierung auf die Kraftwerksstrategie geeinigt – nun hat das Bundeswirtschaftsministerium Eckpunkte dazu veröffentlicht.

Um die Energieversorgung auch dann zu garantieren, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, will die Regierung zusätzliche Gaskraftwerke fördern, wie es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß. Energiekonzerne begrüßten die Pläne.

Ausgeschriebene Gaskraftwerke sollen ab Jahr acht vollständig mit Wasserstoff betrieben werden

Den Angaben vom Sonntagabend zufolge plant die Bundesregierung, die Strategie im Rahmen eines neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes umsetzen. Demnach sollen zunächst Gaskraftwerke mit einer Leistung von fünf Gigawatt ausgeschrieben werden, die ab dem achten Jahr der Inbetriebnahme vollständig mit Wasserstoff betrieben werden müssen.

Hinzu kommen zwei Gigawatt bereits bestehende Gaskraftwerke, die umfassend modernisiert werden, um später ebenfalls vollständig auf Wasserstoff umzustellen. Außerdem sind Wasserstoffwerke mit 500 Megawatt geplant, die sofort mit Wasserstoff laufen können.

Für den Fall, dass die Unternehmen nicht rechtzeitig innerhalb der acht Jahre umrüsten, sieht das nun veröffentlichte Eckpunktepapier Strafen und Rückzahlungsverpflichtungen vor. Gefördert werden soll der Einsatz von grünem und blauem Wasserstoff.

Fünf Gigawatt Gaskraftwerke für Dunkelflauten vorgesehen

Zusätzlich will das Ressort von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) fünf Gigawatt Gaskraftwerke ausschreiben, die insbesondere in Dunkelflauten die Versorgung sichern sollen. Diese Gaskraftwerke werden nicht Wasserstoff-ready ausgeschrieben.

Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es jedoch, dass die Kraftwerke mit Blick auf das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ohnehin auch für die neue Technologie offen sein müssen.

Wie hoch die Kosten der Förderung sein werden, ging aus dem Papier nicht hervor. Diese hingen von vielen Faktoren ab, vorwiegend den Ergebnissen der Ausschreibungen und der Preisentwicklung des Wasserstoffs. Ein Teil der Maßnahmen soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Die Förderung der zweiten fünf Gigawatt umfassenden Gaskraftwerke indes soll aus einer Umlage kommen.

Reaktionen aus der Wirtschaft

Kraftwerksbetreiber Uniper wertete die Einigung der Bundesregierung als einen „bedeutenden Schritt vorwärts“. Sie biete „der Energiewirtschaft die erforderliche Planungssicherheit und gibt uns die Möglichkeit, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energielandschaft voranzutreiben“, sagte Uniper-Chef Michael Lewis der „Rheinischen Post“.

Die geplante Förderung sei wichtig, „damit die benötigten H2-ready-Gaskraftwerke in der knappen Zeit bis 2030 errichtet werden können, um dann Kohlekraftwerke abzulösen“, hieß es zudem seitens RWE gegenüber der Zeitung. Das Unternehmen warte nun ab, wie genau die Ausschreibungen ausgestaltet werden.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht das Vorhaben positiv. „Das Kraftwerkssicherheitsgesetz ist ein entscheidender Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Das Gesetz müsse nun zügig umgesetzt werden.

Im nächsten Schritt wird nach Angaben der Kreise aus dem Wirtschaftsministerium die Öffentlichkeit konsultiert, dafür werden sechs Wochen eingeplant. Gleichzeitig arbeitet das Ministerium an der rechtlichen Umsetzung des geplanten Gesetzes, wie es weiter hieß. (afp)

 



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