Bürgergeld-Empfänger müssen künftig Arbeitsweg von bis zu drei Stunden akzeptieren

Sechs Stunden Arbeitszeit, 50 Kilometer im Umkreis und ein Arbeitsweg bis zu drei Stunden (hin und zurück). Bürgergedld-Bezieher sollen künftig mehr akzeptieren. Für Rentner wird es interessanter gemacht, länger zu arbeiten.
Ein Bauarbeiter steht auf einer Leiter und arbeitet im Rohbau eines Fertighauses, während gerade ein weiteres Wandelement von einem Kran heruntergelassen wird.
Ein Bauarbeiter steht auf einer Leiter und arbeitet im Rohbau eines Fertighauses, während gerade ein weiteres Wandelement von einem Kran heruntergelassen wird.Foto: Daniel Maurer/dpa
Epoch Times7. Juli 2024

Bürgergeld-Bezieher sollen künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Das sieht laut einem Bericht der „Bild am Sonntag“ ein Maßnahmenkatalog vor, auf den sich die Regierungskoalition bei ihren Verhandlungen zur Wachstumsinitiative geeinigt hat.

Demnach ist künftig bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden (hin und zurück) zu akzeptieren. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.

Arbeiten im Alter: Rentenaufschubprämie

Dem Bericht zufolge will die Ampel-Koalition zudem Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver machen. Dafür sollten auf bezahlte Überstunden keine Steuern und Abgaben mehr bezahlt werden. In Betrieben mit Tarifbindung gelte das für Mehrarbeit oberhalb von 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag ab der 41. Arbeitsstunde.

Auch die Erhöhung der regulären Arbeitszeit will die Ampel dem Bericht zufolge fördern: Stockt ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf und bekommt dafür vom Arbeitgeber eine Prämie ausgezahlt, wird diese steuerlich begünstigt. Die Höhe des Steuernachlasses muss noch geklärt werden.

Außerdem sollten Firmen mit Tarifbindung Ausnahmeregeln von der Tageshöchstarbeitszeit erhalten. Ferner solle es weiterhin die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit geben, mit der Mitarbeiter und Firmen auf eine technische Arbeitszeiterfassung verzichten.

Wer als Rentner weiterarbeiten wolle, solle nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern zusätzlich eine Rentenaufschubprämie wählen können. Dabei erhalte der über die Altersgrenze hinaus arbeitende Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe der Rente, die ihm sonst ausgezahlt worden wäre.

Kanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten am Freitag einen Durchbruch in ihren wochenlangen Verhandlungen über den Haushalt 2025 und ein Wachstumspaket erzielt. Die Debatte zwischen den Regierungsparteien um den Haushalt ging allerdings auch danach weiter. (afp/red)



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