Auswärtiges Amt zu Ermittlungen gegen Mitarbeiter: Zwei Dutzend Einreisen betroffen
Bei den Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes wegen Einreisen mit fragwürdigen Papieren geht es laut Auswärtigem Amt um eine niedrige zweistellige Zahl von afghanischen Staatsbürgern.
Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus hätten bislang „Informationen zu knapp zwei Dutzend Personen angefragt“, sagte ein Außenamtssprecher am Freitag in Berlin. Die Voraussetzungen für deren Einreise nach Deutschland seien aus Sicht des Auswärtigen Amtes jedoch erfüllt gewesen.
Das Magazin „Focus“ hatte am Mittwoch berichtet, dass Beamten im Verdacht stünden, Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen.
Auf Anfrage hatte das Auswärtige Amt darauf drei Ermittlungsverfahren bestätigt, welche bei den Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus laufen.
Fragwürdige Papiere waren Proxy-Pässe
Wie ein Sprecher des Außenamts nun am Freitag schilderte, ging es bei den fragwürdigen Papieren um sogenannte Proxy-Pässe. Dies sind Pässe, die Dritte für die späteren Passinhaber bei den Behörden abholen können.
In den zwei Dutzend Fällen wurden dem Sprecher zufolge solche Dokumente von den afghanischen Behörden ausgegeben. Dies seien zwar gültige Reisedokumente, allerdings würden sie nicht von der Bundesregierung anerkannt, so der Sprecher.
Deren Inhaber bekämen deshalb eigentlich kein Visum, dafür seien andere Dokumente notwendig – sogenannte Reiseausweise für Ausländer. Weil die Proxy-Pässe aber aussehen würden wie Originaldokumente, sei es nicht einfach, diese in einem Visumverfahren zu erkennen.
Sicherheitsüberprüfungen waren erfolgreich
Der Sprecher betonte aber, dass alle mit den Proxy-Pässen Eingereisten erfolgreiche Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen hätten – und „einreiseberechtigt“ waren. Bei allen sei die „Fluchtursache“ gegeben gewesen: „Sie wurden verfolgt, weil sie Ortskräfte waren oder sich zivilgesellschaftlich engagiert haben.“ Der Sprecher ergänzte: „Ihre Einreise stand nicht zur Frage.“
Die afghanischen Staatsbürger reisten den Angaben zufolge nach Pakistan, wo sie überprüft wurden. Mit zwei Charterflügen kamen sie dann Anfang des Jahres nach Deutschland.
Um diesen Sachverhalt geht es demnach bei den beiden in Berlin anhängigen Verfahren. In Cottbus geht es dem Sprecher zufolge um ein vor anderthalb Jahren eingeleitetes Verfahren: Bei einer Person wurde die Visumvergabe abgelehnt, wogegen diese klagte und die Bundesregierung ein Visum ausstellen musste. Auch hier sei es dann zu „Fragen hinsichtlich des Reisedokuments“ gekommen. (afp)
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