„Veganes Gulasch“ darf Namen behalten

Die Leitsätze für Bezeichnungen, die vegane oder vegetarische Fleischalternativen beschreiben, wurden überarbeitet. Sie sollen noch konkreter und leichter anzuwenden sein. „Vegetarisches Geschnetzeltes“ darf auch weiterhin so genannt werden.
Eine vegane Currywurst und vegane Weißwürste liegen auf Tellern an der Essensausgabe im Hofbräuzelt auf dem Oktoberfest.
Eine vegane Currywurst und vegane Weißwürste liegen auf Tellern an der Essensausgabe im Hofbräuzelt auf dem Oktoberfest.Foto: Felix Hörhager/dpa
Epoch Times21. Juni 2024

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat nach langem Ringen die Leitsätze für vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte überarbeitet. Bezeichnungen wie „Veganes Gulasch“ oder „Vegetarisches Geschnetzeltes“ sollen auch weiterhin üblich sein, wie Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin am Freitag der Nachrichtenagentur AFP sagte.

Die Kommission, in der Schautz selbst Mitglied ist, habe sich am Donnerstag geeinigt. Das bestätigte auch der Lebensmittelverband.

Jetzt müssen die neuen Leitsätze noch vom Bundesernährungs- und vom Bundeswirtschaftsministerium geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Gegenwärtige Leitsätze aus dem Jahr 2018

Die bestehenden Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatzprodukte stammen aus dem Jahr 2018. Bereits 2022 wollte die zuständige Deutsche Lebensmittelbuchkommission überarbeitete Leitsätze für die Bezeichnungen verabschieden – das scheiterte jedoch.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daher erst kürzlich die Reform angemahnt. „Mittlerweile haben wir eine völlig andere Marktsituation. Die Qualität der veganen und vegetarischen Ersatzprodukte hat sich deutlich verbessert. Oft ähneln sie dem tierischen Original“, erklärte der Verband.

Bezeichnungen sollten klar und verständlich sein, forderte der vzbv. Beispiel: „Veganes Seitan-Schnitzel“ statt „Vegane panierte Stücke auf Seitanbasis, Typ Schnitzel“.

Leitsätze sollten verständlicher und konkreter werden

Auch der Lebensmittelverband betonte, Ziel der Überarbeitung sei es gewesen, die Leitsätze verständlicher, handhabbar und konkreter zu fassen, um damit der Praxis und auch dem Produktsortiment im Bereich vegan/vegetarisch gerecht zu werden.

„Aber: Weder wurde mit der Novelle der Anwendungsbereich noch das Konzept der abgestuften, ähnlichkeitsabhängigen Bezeichnungsmöglichkeiten relevant geändert.“

Schautz sagte AFP, wichtig sei, dass ein Produkt weiterhin klar als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnet werde und das Produkt „sensorisch ähnlich“ zum tierischen Original sei. Die Ersatzbasis – also etwa Seitan – solle angegeben sein.

Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Sie dienen aber Herstellern und Handel als Grundlage für die Produktion und Kennzeichnung sowie der Lebensmittelüberwachung für eine Bewertung von Lebensmitteln, wie der vzbv betonte. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden die Leitsätze demnach häufig als Entscheidungshilfe herangezogen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion