Mützenich kontra Habeck: Lieferkettengesetz nicht aussetzen
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält nichts vom Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen. Der Minister habe mit entsprechenden Äußerungen „langjährigen Bemühungen um eine an Menschenrechten und fairen Löhnen orientierte und gegen Ausbeutung gerichtete Wirtschaftspolitik einen Bärendienst erwiesen“, sagte Mützenich in einer Stellungnahme vom Samstag in Berlin. Der Grünen-Politiker Habeck hatte am Freitag angeregt, die deutsche Regelung auszusetzen oder abzuschwächen, bis die bereits beschlossene europäische Regelung wirksam werde. Damit griff Habeck eine Forderung von Wirtschaftsverbänden auf, die vor Wettbewerbsnachteilen gewarnt hatten.
Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion nannte es „gewohnte Praxis, nationale Regelungen an EU-Recht anzupassen. Bis dahin bleibt es aber beim gültigen Gesetz. Die SPD-Fraktion wird sich nicht an einer pauschalen Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes beteiligen“, stellte Mützenich heraus. Die SPD habe jahrelang für dieses Gesetz gearbeitet. „Wir werden diese Anstrengungen nicht so einfach über Bord werfen. Irritiert bin ich darüber, dass ein Ressortchef glaubt, eigenmächtig geltendes Recht außer Kraft setzen zu können. Ich bin zudem enttäuscht, dass leichtfertig wichtige Grundsätze und Regelungen infrage gestellt werden, fügte der SPD-Politiker hinzu.
Habeck hatte beim Tag des Familienunternehmens über das Lieferkettengesetz gesagt, wenn es nach ihm ginge, hätte man zwei Jahre „eine Pause an der Stelle“. „Das wäre, glaube ich, ein richtiger Befreiungsschlag.“ Ob es so komme, wisse er nicht. Er bitte mit Blick auf Details noch um zwei oder drei Wochen Geduld. Wenig später ergänzte er, es sei erfreulich, dass es künftig EU-weit Regeln für den Schutz von Lieferketten und damit ethischer Standards geben werde. „Das ist wichtig, weil dann gleiche Regeln für alle im europäischen Binnenmarkt gelten. Diese Standards sind essenziell.“
EU-Staaten haben nun gut zwei Jahre Zeit
Zugleich betonte Habeck aber, wenn das EU-Gesetz zügig in deutsches Recht übergeführt werde, solle man pragmatisch beim Anpassungsprozess vorgehen. „Deshalb habe ich vorgeschlagen, das deutsche Lieferkettengesetz, solange bis das EU-Recht umgesetzt ist, zu pausieren beziehungsweise deutlich zu reduzieren. Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards wird nur dann erfolgreich sein, wenn Vorgaben auch bei den Unternehmen Akzeptanz finden.“
Das europäische Lieferkettengesetz wurde vor Kurzem verabschiedet. Die EU-Staaten haben nun gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. (dpa/red)
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