GAP zwischen Bauernprotesten und Umweltschutz – Agrarpolitik im EU-Parlamentswahlkampf
Nach massiven Zugeständnissen aus Brüssel sind die Bauernproteste in vielen europäischen Ländern abgeebbt. Vor der Europawahl haben die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU und CSU und rechte Parteien die Landwirtschaft zum Wahlkampfthema gemacht, und setzen damit vor allem die Grünen unter Druck. Es geht um eine Neuauflage an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), aus der jährlich Milliardensubventionen an die Landwirtschaft fließen.
Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm, die GAP müsse „konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet werden“, sie hatten die Lockerungen bei den Umweltauflagen teils scharf kritisiert.
Die EVP um CDU und CSU hingegen stellte sich als selbsternannte „Bauernpartei“ auf die Seite der Landwirte und wettert im Wahlkampf gegen „überzogene Vorgaben“ aus Brüssel. Die Union will die Voraussetzungen für die Direktzahlungen stark vereinfachen.
Um wie viel Geld geht es?
Die GAP ist mit jährlich rund 55 Milliarden Euro der größte Einzelposten im Haushalt der EU. Deutschland stehen davon jährlich mehr als sechs Milliarden Euro zur Verfügung.
Rund drei Viertel der Gelder gehen als Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, der Rest ist für die Förderung ländlicher Regionen vorgesehen. Die Höhe der Direktzahlungen hängt zum großen Teil von der bewirtschafteten Fläche ab: Je größer der Betrieb, desto mehr Geld gibt es.
Die beschlossenen Erleichterungen für Landwirte gelten zunächst bis 2027. Dann steht die nächste Novelle der GAP an, die alle sieben Jahre neu verhandelt wird. Diese Neuauflage muss das neu gewählte Europaparlament aushandeln.
Mit Blick auf einen möglichen EU-Beitritt der Ukraine könnte das System der Direktzahlungen grundsätzlich reformiert werden: Das Land hat erhebliche landwirtschaftliche Flächen, die Mittel müssten anders verteilt werden.
Welche Auflagen müssen die Bauern erfüllen?
Landwirte müssen sich ab einer bestimmten Größe an Umweltstandards halten, um Subventionen aus Brüssel zu erhalten. Vorgeschrieben sind etwa Fruchtfolgen, Pufferstreifen entlang von Gewässern und der Anbau von Zwischenfrüchte, um den Boden zu schützen.
Bei diesen Auflagen machte die EU-Kommission Zugeständnisse an die Betriebe, so wurde eine Regelung für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen ausgesetzt.
Zugeständnisse an die Landwirte
Das Europaparlament und die 27 Mitgliedstaaten haben Änderungen beschlossen, mit denen der Mindestanteil an Brachland nun mindestens bis 2027 durch freiwillige Maßnahmen ersetzt wird. Bei den Vorgaben für den Anbau von Zwischenfrüchten bekommen die EU-Staaten mehr Spielraum.
Landwirtschaftliche Betriebe dürfen zudem mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln. Das soll vor allem Tierhaltern zugute kommen, die wegen schlecht laufender Geschäfte auf den Getreideanbau umstellen.
Wenn Landwirte unter Dürren oder Überschwemmungen leiden, können zudem Vorgaben für die Fruchtfolge abgeschwächt werden. Die Betriebe müssen dann lediglich mehr verschiedene Pflanzenarten anbauen, die Sorten aber nicht mehr jährlich wechseln.
Weniger Strafen und Kontrollen
Kleine Höfe mit einer Fläche von weniger als zehn Hektar sollen sowohl von Kontrollen, als auch von Strafen ausgenommen werden. Der Anteil an der Agrarfläche, der in der EU von Kleinbetrieben bewirtschaftet wird, beträgt 9,6 Prozent.
Neben den Umweltstandards ist ein Viertel der Direktzahlungen für Projekte vorgesehen, die der Umwelt oder dem Artenschutz dienen, wie etwa das Anpflanzen von Hecken.
Ein Teil der Förderung für ländliche Regionen ist ebenfalls für den Umweltschutz reserviert. Umweltorganisationen wie der Nabu fordern seit langem, die Direktzahlungen in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und nur noch Klima- und Umweltschutzprojekte zu fördern. (afp/red)
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