EU-Gericht verpflichtet Polen zu 68,5 Millionen Euro Zwangsgeld

Trotz einer Einigung mit Tschechien bleibt Polen eine Strafe nicht erspart: Das EU-Gericht entschied, dass Polen wegen anhaltender Umweltverstöße im Braunkohletagebau Turów Millionen zahlen muss, weil es trotz eines Gerichtsbeschlusses für einen vorläufigen Stopp den Tagebau weiterbetrieben hat.
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Bergleute arbeiten 1000 Meter unter der Erde im Kohlebergwerk Bogdanka in der Nähe von Lublin, Ostpolen.Foto: Wojtek Radwanski/afp via Getty Images
Epoch Times29. Mai 2024

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied am Mittwoch, dass Polen wegen des Braunkohletagebaus im Bergbaurevier Turów 68,5 Millionen Euro Zwangsgelder an die EU zahlen muss.

Eine Einigung Polens mit Tschechien über Umweltmaßnahmen hat keine rückwirkende Aufhebung dieser Strafe bewirkt.

Das Bergbaurevier Turów liegt im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland.

Tschechien klagte 2021 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Bergbau in der polnischen Oberlausitz wegen grenzüberschreitender Umweltbelastungen, wie der Absenkung des Grundwasserspiegels.

Der EuGH ordnete einen vorläufigen Stopp des Bergbaus an, dem Polen jedoch nicht nachkam. Deshalb verhängten die Luxemburger Richter ein Zwangsgeld von täglich 500.000 Euro.

Am 3. Februar 2022 erzielten Polen und Tschechien eine außergerichtliche Einigung, um Umweltbelastungen zu reduzieren.

Unter anderem wollte Polen danach die Belastung der tschechischen Seite durch Staub und Lärm durch einen Erdwall und das Grundwasser durch eine unterirdische Mauer schützen.

Daraufhin setzte der EuGH das Zwangsgeld aus, allerdings nicht rückwirkend.

Die EU-Kommission verrechnete die 68,5 Millionen Euro mit EU-Zahlungen an Polen, eine Vorgehensweise, die das EuG als rechtmäßig bestätigte. Polen kann gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel beim EuGH einlegen. (afp/red)



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