Empfehlungen zu Reform des Abtreibungsrechts der Ampel vorgelegt

Eine Kommission zur Reform des Abtreibungsrechts hat der Bundesregierung Empfehlungen ausgesprochen, Abtreibungen in der Frühphase zu nicht mehr von vornherein im Strafgesetzbuch als rechtswidrig anzusehen. Die Ampel erwartet keine schnellen Änderungen, warnt allerdings vor einer Spaltung der Gesellschaft.
Eine Abtreibung ist nach Paragraf 218 grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen.
Eine Abtreibung ist nach Paragraf 218 grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Epoch Times15. April 2024

Die Bundesregierung hat die Vorlage von Empfehlungen einer Kommission zur Reform des Abtreibungsrechts begrüßt, aber Erwartungen an schnelle Änderungen aber gedämpft.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem „sehr wichtigen Bericht“. Nun brauche es vor möglichen Änderungen „einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens“. Er warnte dabei aber vor einer weiteren „Debatte, die die Gesellschaft spaltet“.

Die 18-köpfige Kommission aus Experten hat sich dafür ausgesprochen, die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft im Strafgesetzbuch zu beseitigen. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft sieht das Gremium zudem einen „Gestaltungsspielraum“ des Gesetzgebers.

Konsequenzen noch nicht absehbar

Für Aussagen zu Konsequenzen der Kommissionsempfehlungen sei es „heute noch zu früh“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. „Die Fragen bleiben schwierig.“ Die Bundesregierung werde sich die Ergebnisse nun „sorgfältig anschauen und dann beraten, was die nächsten Schritte sind.“

Auch Buschmann warnte mit Verweis auf Länder wie Polen oder die USA vor Debatten, „die unsere Gesellschaft in Flammen setzen“ und mahnte einen „sachlichen Ton“ an. Letztlich müsse dann das Parlament entscheiden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einer „guten Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs“. Auch sie verwies darauf, alle wüssten, „wie emotional“ diese Fragen behandelt würden. Alle betroffenen Ressorts prüften jetzt den Bericht, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden könnten.

Zeitpunkt der Gesetzesänderung unklar

Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann wollte sich nicht darauf festlegen, ob eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode komme, die mit den Wahlen kommendes Jahr endet. Dies hänge vom Verlauf der Debatte ab, sagte sie in Berlin.

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin beschäftigte sich in ihrem 600 Seiten starken Bericht auch mit weiteren Themen neben der Abtreibungsfrage. Nach ihren Ergebnissen könnte demnach die Eizellspende unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden. Eine Leihmutterschaft sollte aber verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden. (afp)



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