Vorsicht beim Osterfeuer: Muss ein Osterfeuer genehmigt werden?
Bald lodert und knistert es wieder in Deutschland: Vielerorts werden am Ostersamstag die traditionellen Osterfeuer entzündet. Der Deutsche Feuerwehrverband und Umweltexperten raten, einige Vorsichtsregeln zu beachten. Fragen und Antworten:
Müssen Osterfeuer genehmigt werden?
Größere Osterfeuer werden in der Regel von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert. Sie müssen die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden. Wer in seinem eigenen Garten ein kleines Lagerfeuer macht, muss dies nicht melden. Viele Kommunen sind aber bemüht, die Zahl der Feuer wegen der Feinstaubbelastung möglichst gering zu halten.
Eine Erhebung des Umweltbundesamts von 2018 schätzte die Zahl der jährlichen Brauchtums- und Lagerfeuer, zu denen neben Osterfeuern beispielsweise auch Walpurgisfeuer oder Erntedankfeuer gehören, auf deutschlandweit bis zu rund 316.000.
Insgesamt wird dabei eine Masse von etwa 400.000 Tonnen verbrannt. Laut Bundesumweltministerium kann bei einem Osterfeuer zeitweise der Grenzwert für Feinstaub von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten werden.
Was darf verbrannt werden?
Abfälle wie Haus- und Sperrmüll, lackiertes und behandeltes Holz, Spanplatten, Reifen oder Plastik haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Werden mit Holzschutzmitteln behandelte Stücke verbrannt, können giftige Gase entstehen, die mit dem Rauch eingeatmet werden.
Verbrannt werden darf nur der jährlich anfallende Pflanzenschnitt – gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt oder Reisig.
Was ist zum Schutz von Tieren zu beachten?
Große Reisighaufen sind ein bevorzugter Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Hasen, Igel, Mäuse und Wiesel suchen dort einen sicheren Unterschlupf. Auch viele Vögel beginnen bereits mit dem Nestbau. Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle brüten sehr gern in solchen Reisighaufen.
Damit die Tiere nicht im Osterfeuer verbrennen, sollten Äste und Zweige Umweltschützern zufolge erst kurz vor dem Abbrennen zusammengestellt oder noch einmal komplett umgeschichtet werden.
Welche Sicherheitsabstände sollten eingehalten werden?
Wegen Rauchs, Hitze und Funkenflugs sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand beachtet werden, und zwar mindestens 50 Meter zu Gebäuden und Bäumen und mindestens 100 Meter zur nächsten Straße.
Können Brandbeschleuniger verwendet werden?
Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus bergen ein hohes Risiko. Es besteht Explosionsgefahr. Besser ist es, Holzspäne, dünne Zweige oder Grillanzünder zu verwenden. Auch der Funkenflug kann bei stärkerem Wind gefährlich werden.
Strohballen sind zwar eine bequeme Sitzgelegenheit, können sich aber allein durch die Hitzestrahlung entzünden. Außerdem sollte nicht zu feuchtes Holz verbrannt werden, weil sich sonst viel Rauch entwickelt und Nachbarn sich dadurch belästigt fühlen könnten.
Was tun bei Verbrennungen?
Vorsicht ist vor allem bei kleineren Kindern angebracht. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die Gefahr. Die Feuerstelle sollte auf jeden Fall so lange beaufsichtigt werden, bis sie komplett erkaltet ist. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Verletzungen, ist erste Hilfe zu leisten.
Kleinere Verbrennungen werden am besten sofort mit zehn bis 20 Grad Celsius kaltem Wasser gekühlt – und zwar maximal zehn Minuten lang. Bei großflächigen Verbrennungen sollten die betreffenden Stellen nur ganz kurz abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Komplikationen. Auf jeden Fall ist sofort der Notarzt über die Notrufnummer 112 zu alarmieren. (afp)
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