Verfassungsgericht entscheidet über Haushaltstrick der Ampel
In den nächsten Tagen zurrt der Bundestag den Etat für 2024 fest – doch vorher droht ein haushaltspolitischer Beschluss aus Corona-Zeiten die Ampel-Regierung einzuholen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über den zweiten Nachtragshaushalt von 2021.
Auf dem Spiel stehen hohe Milliardensummen, die die Bundesregierung eigentlich schon fest für den Klimaschutz eingeplant hat. Das Urteil könnte ein riesiges Finanzierungsloch reißen – und Förderprogramme für Heizungstausch, Sanierung und Halbleiterindustrie gefährden.
Was ist das für Geld?
Das Jahr 2022 hatte schon begonnen, als die Ampel-Koalition noch einmal 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt des Vorjahres verschob. Kredite, die eigentlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gedacht waren, aber nicht gebraucht wurden, sollten in den Klimaschutz gesteckt werden. Das Geld wurde nachträglich in den Energie- und Klimafonds gebucht – ein Sondervermögen, das inzwischen Klima- und Transformationsfonds heißt (KTF) und wirtschaftlich getrennt vom sonstigen Haushalt verwaltet wird. Aus diesem Fonds bezahlt die Regierung langfristige Investitionen für mehr Klimaschutz.
Wer hat dagegen geklagt – und mit welchen Argumenten?
Mitglieder der oppositionellen Unionsfraktion zogen vor Gericht. Sie kritisierten, die Bundesregierung lade sich auf Vorrat die Taschen voller Geld und umgehe so bewusst die Schuldenbremse im Grundgesetz. Das sei nicht ehrlich, denn ohne das Geld aus dem Sonderfonds müssten für die Klimaprojekte an anderer Stelle viele Milliarden eingespart werden. Der Bundesrechnungshof hat die Umschichtung ebenfalls als „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ bezeichnet. Es werde nicht schlüssig begründet, warum zur Corona-Bekämpfung gedachtes Geld für den Klimaschutz zweckentfremdet werde. Der Klimawandel müsse mit den normalen Haushaltsregeln bewältigt werden.
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Umwidmung?
Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer sieht keine Zweckentfremdung. Nach der coronabedingten Delle könne die konjunkturelle Entwicklung auch mit Hilfe von Investitionen in den Klimaschutz angekurbelt werden, argumentierte er. Die nachträgliche Zuweisung sei deshalb zu rechtfertigen, weil es sonst eine mehrmonatige Verzögerung gegeben hätte.
Hat das Gericht in der Sache nicht schon entschieden?
Vor einem Jahr lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Unionsfraktion ab, mit dem die Verwendung der 60 Milliarden vorläufig eingeschränkt werden sollte. Das war aber noch keine Entscheidung der Streitfrage an sich. Bei der mündlichen Verhandlung im Juni ließen die Richterinnen und Richter keine Tendenz erkennen, stellten aber viele Fragen zu zeitlichen Fristen bei der Etatplanung und der Verhältnismäßigkeit bei der Aufnahme von Krediten. Richterin Sibylle Kessal-Wulf beispielsweise fragte schon einleitend, ob es für Sondervermögen ein eigenes Regime geben könne und dürfe.
Welche Folgen könnte das Urteil haben?
In den Ampel-Fraktionen sieht man mehrere mögliche Szenarien. Erklärt das Gericht die Übertragung der Kredite für rechtens, gibt es keinen Handlungsbedarf. Möglich wäre auch, dass die Richter der Regierung quasi auf die Finger hauen – und zwar, indem sie das Vorgehen zwar nicht eindeutig für rechtswidrig erklären, aber strengere Vorgaben für ähnliche Situationen in der Zukunft machen.
Größer wären die Konsequenzen, wenn das Gericht die Umwidmung der 60 Milliarden Euro für ungültig erklärt. Dann stünde das Geld im KTF nicht mehr zur Verfügung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte im Juni gesagt, das würde Deutschland wirtschaftspolitisch hart treffen. Es würde bedeuten, „dass uns der Fußboden weggezogen wird, auf dem wir versuchen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu stabilisieren“.
Was wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert?
Der Sondertopf neben dem Haushalt ist in den vergangenen Monaten zur Allzweckwaffe der Bundesregierung geworden. Er beinhaltet Programme für mehr Klimaschutz, für die Ansiedlung von Zukunftstechnologien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Finanziert werden zum Beispiel Fördermittel für die klimafreundliche Sanierung von Wohnhäusern und den Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Bürger und Unternehmen werden aus dem Fonds bei den Strompreisen entlastet. Weitere Mittel fließen in Elektromobilität, Wasserstoffwirtschaft, den Ausbau von Schienenwegen. Auch staatliche Fördergelder für die Ansiedlung großer Halbleiter-Fabriken wie die des US-Chipherstellers Intel in Magdeburg kommen aus dem KTF.
Ist das alles schon im nächsten Jahr in Gefahr?
Nein, nicht unmittelbar. Für das Jahr 2024 sollte nach Einschätzung aus den Ampel-Fraktionen so oder so genügend Geld im Sondervermögen sein. Bis 2027 sind bisher allerdings Programmausgaben von mindestens 211,8 Milliarden Euro geplant. Die dürften ohne die 60 Milliarden nicht alle zu stemmen sein. Wollen Habeck und Finanzminister Christian Lindner (FDP) sie nicht streichen, müssen sie anderswo Geld herbekommen.
Gibts noch ein viertes Szenario?
Ja, das verursacht bei den Haushältern noch größere Sorgenfalten. Im Bundestag hält man es für möglich, dass die Verfassungsrichterinnen und -richter die Buchungssystematik allgemein infrage stellen. Im Moment kann der Bund durch Sondervermögen quasi die Schuldenbremse umgehen und sich zusätzliche Ausgabenspielräume verschaffen. Das höchste deutsche Gericht – so die Befürchtung – könnte aber entscheiden, dass Abflüsse aus den Sondervermögen unter die Schuldenbremse fallen. Das würde Lindner vor größere Probleme stellen, denn aktuell unterhält der Bund 29 Sondervermögen mit Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe mehrerer Hundert Milliarden Euro. (dpa)
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