Grenzenlos mobil, grenzenlos überwachbar: E-Roller zeichnen lückenlose Bewegungsprofile
„Einmal registriert, immer per App verbunden“, versprechen die Hersteller der angesagtesten E-Roller. Neben der verbleibenden Restreichweite und der aktuellen Geschwindigkeit zeigt die App jedoch auch die genaue Position per GPS.
Letzteres bemängeln Datenschützer. Weil die Roller oft erst im Haus oder direkt vor der Ladentür abgestellt werden, lassen sich anhand der GPS-Daten lückenlose Bewegungsprofile jedes einzelnen Nutzers erstellen. Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter aus Hamburg sagt: „Jeder zurückgelegte Meter wird aufgezeichnet und kann zu Bewegungsprofilen zusammengefügt werden.“
Er ergänzt, diese neue urbane Mobilität „ist nur unter einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern“ verfügbar. Zudem umfasse das Geschäftsmodell der Vermieter „auch das Geschäft mit den Daten der Kunden“. Neben den zwingend erforderlichen Daten zur Vertragserfüllung, müssten Kunden jedoch oft weitere persönliche Daten angeben. Auch Standortinformationen sind nicht primär für den Mietvertrag notwendig.
Mangelndes Sicherheitsbewusstsein für E-Roller
Kritisch sieht Caspar die „defizitären Datenschutzhinweise“ der Betreiber, sowie das mangelnde Sicherheitsbewusstsein der Nutzer. Viele von ihnen würden die Risiken der Weitergabe ihrer Daten ausblenden. Letztendlich müsse jedoch jeder selbst entscheiden, wie er sich im öffentlichen Raum bewegt und welche Daten er dazu angibt – „auch wenn gerade die Verarbeitung von Mobilitätsdaten zur Erbringung der vertraglichen Leistungen gar nicht erforderlich ist“, so Caspar.
Insbesondere bei der nicht näher spezifizierten Weitergabe von Daten an Dritte, sollten Nutzer aufmerksam werden. Persönliche Daten sind als „Treibstoff für digital getriebene Geschäftsprozesse“ sowohl für die Betreiber und ihre Geschäftspartner von wirtschaftlicher Bedeutung, als auch für Werbetreibende und öffentliche Stellen. Besteht der Verdacht auf eine Datenschutzverletzung, rät der Hamburger, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen. (ts)
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