Mikrowellen-Waffentechnik: Getarnt als „Gedankenübertragung“ beim Patentamt München angemeldet

Ist 5G mehr als nur die nächste Mobilfunkgeneration? Ganz ungefährlich ist die Mikrowellenstrahlung jedenfalls nicht - in dem öffentlich diskutierten Rahmen aber auch keine Waffe. Dabei liegt die Patentanmeldung zur "Gedankenübertragung" bereits seit 2002 beim Patentamt in München.
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Die Offenlegungsschrift "Gedankenübertragung" liegt seit 2002 beim Patentamt München. Obwohl nicht explizit erwähnt, ist die Nutzung von Mikrowellen als Waffen anhand der Beschreibung nicht auszuschließen. Die beiliegenden Zeichnungen zeigen jedoch, wozu die Technik fähig sei. (Symbolbild)Foto: iStock
Epoch Times12. November 2019

Während in der Öffentlichkeit der neue Mobilfunkstandard 5G insbesondere im Zusammenhang mit Spionage diskutiert wird, sollten andere Mikrowellen-Anwendung den Menschen wesentlich mehr Kopfschmerzen bereiten – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.

Unter der Bezeichnung „Gedankenübertragung“ wurde bereits 2002 die  Offenlegungsschrift 102 53 433.0 beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht. Sie beschreibt die Waffentauglichkeit von Mikrowellen. In der Zusammenfassung heißt es:

Die Erfindung betrifft Einrichtungen und Verfahren zur Übertragung von Informationen über größere Entfernungen mittels elektromagnetischer Strahlung ohne Notwendigkeit elektronischer Hilfsmittel seitens des Empfängers zur Umwandlung der elektromagnetischen Strahlung in akustische oder optische Signale, wie z.B. Radio, Fernseher oder Mobilfunkgerät. Erfindungsgemäß wird gebündelte modulierte elektromagnetische Strahlung in den Organismus des Empfängers derart gesendet, da[ss] bei diesem Reaktionen ausgelöst werden, die einer beabsichtigten Gedankenübertragung entsprechen. […]“

Entsprechen „einer beabsichtigten Gedankenübertragung“

Im weiteren Verlauf der Schrift werden verschiedene zivile Anwendungsmöglichkeiten beschrieben, darunter auch die „unauffällige Nachrichtenübertragung“, das „Gedankenlesen von Kriminellen“, sowie – zur Therapie – die „Beeinträchtigung des Hirnstoffwechsels“.

Insbesondere Letzteres könnte nach dem Spruch „Die Dosis macht das Gift“ jedoch auch tödlich wirken. Erwähnung findet dies auf den folgenden 21 Seiten der Patentanmeldung nur beiläufig.

Während die Folgen einer Militarisierung der Erfindung zur Nebensache werden, lassen zehn „Ausführungsbeispiele“ inklusive Zeichnungen explizit militärische Anwendungen vermuten.

Zeichnungen im Anhang der Offenlegungsschrift. (Klick für Zoom) Foto: Screenshot/Offenlegungsschrift 102 53 433.0/DPMA

Mit Mikrowellen zur „Gedankenübertragung“

Bereits heute gibt es sogenannte elektrosensible Personen, die sich in der Nähe von Strahlungsquellen unwohl fühlen oder Rötungen und Ausschlag bekommen. Je höher die Frequenz der Strahlung, desto schlimmer sind die Symptome. Mit der Frequenzhöhe steigt jedoch auch die Datenübertragungsrate, sodass für große Datenmengen hochfrequente Strahlungen wie W-LAN, LTE oder eben 5G eingesetzt werden.

Im Gegensatz zur streuenden Strahlung der mobilen Datenübertragung arbeitet die „Gedankenübertragung“ mit gebündelter MASER-Strahlung. Diese ist mit LASER-Strahlung gleichzusetzen, nur das sie Mikrowellen statt Lichtwellen nutzen.

Diese gebündelten Mikrowellen können wie mit einem Laserpointer punktgenau auf Dinge (oder Menschen) ausgerichtet werden und einige Zentimeter tief in sie eindringen. Ähnlich wie W-LAN kann die Strahlung dabei Wände passieren und je nach Sendeleistung auch meterdicke physikalische Barrieren durchdringen.

Im Gehirn der Zielperson erzeugen die modulierten Mikrowellen unterbewusste Signale, die die Person als Gedanken erfasst.

„Keine Telepathie, sondern eine Stimulierung der Nerven und Organe“

Während eine Gedankenübertragung im Allgemeinen zwischen zwei Personen stattfindet, zeigt die Patentanmeldung ein anderes Bild und beschriebt die angemeldete Erfindung als Maschine-Mensch-Schnittstelle. Wörtlich heißt es: „Die Gedankenübertragung kann z.B. vom Gedankenübertragungsgerät zu Mensch vollautomatisch […] erfolgen.“

Zuvor wurde beschrieben, dass der modulierte Mikrowellenstrahl „keine bewu[ss]te Wahrnehmung der Sendung hat.“ Mit anderen Worten, die beeinflussten Personen glauben, dass ihr Denken ihrem freien Willen entspricht.

Damit widerspricht die Beschreibung der Erfindung ihrer anfänglichen Bezeichnung. Statt Gedankenübertragung – bewusste Handlung zweier Personen – würde die Bezeichnung „Gedankenmanipulation“ vermutlich besser passen. „Norman Investigativ“ bezeichnet die Erfindung in diesem Zusammenhang nicht als „Telepathie, sondern [als] eine Stimulierung der Nerven und Organe.“

Strahlenwaffen und Mikrowellenkanonen sind nicht nur aus den USA oder China bekannt und werden unter anderem von der Marine zur Abwehr feindlicher Boote verwendet. Unter dem Strahlenbeschuss versagen die Antriebsaggregate. Dies hat zur Folge, dass der Feind weder manövrieren noch flüchten kann. Ähnliche Anwendungen zur Kontrolle von Menschenmassen werden von verschiedenen Stellen erwähnt, blieben bislang von den Verantwortlichen jedoch unbestätigt.

Wird 5G zur Waffe?

5G, wie es öffentlich dargestellt wird, ist keine Waffe. Ungefährlich ist es deswegen aber noch lange nicht. „Sendeleistung und Fokussierung des 5G-Netzes würden nicht ausreichen, um gezielte Reaktionen einzelner Personen hervorzurufen“, so der YouTuber „Norman Investigativ“ in seinem Video. „Aber, in der Nähe ihrer starken Sender würde ich mich auch nicht aufhalten“, sagt er weiter.

Darüber hinaus ist seit Jahren bekannt, dass Mikrowellen organische Material beeinflussen können. Bereits in den 60er Jahren konnten Forscher nachweisen, dass Mikrowellen Geräusche im Kopf erzeugen können.

20 Jahre später wurde auch die Gefühlssteuerung „bis in den Schlaf“ möglich. Auf dieser Grundlage sollte jeder Mensch wissen, dass man mit seiner Mikrowelle Speisen (organisches Material) zubereiten – aber nach demselben Prinzip auch selbst gebraten werden kann. (ts)



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