Steuerbetrug: Behörden beantragten über 900 000 Kontenabfragen
Die Zahl der Zugriffe von Behörden auf Konten von Bürgern nimmt weiter zu. Dabei ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt.

Kontoauszug.
Foto: istock
Behörden haben laut Medienbericht im vergangenen Jahr mehr als 900 000 Abfragen von Konten von Privatpersonen beantragt. Wie „Bild“ unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium berichtet, waren es 2019 fast 15 Prozent mehr als im Jahr zuvor – so viele wie noch nie zuvor.
Mit dem Kontenabrufverfahren sollen unter anderem Steuerbetrug und Sozialmissbrauch verfolgt werden. Es steht nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern unter anderem Finanz- und Sozialbehörden sowie Gerichtsvollziehern zur Verfügung. Kontenbewegungen oder -stände können nicht ermittelt werden.
Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Datenschützer forderten bereits im Oktober 2019 eine Überprüfung der rechtlichen Grundlage. „Ich halte eine Evaluierung des Kontenabrufverfahrens für dringend notwendig“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber der „Welt am Sonntag“. Jeder Kontenabruf sei ein „Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“.
Da nach Angaben allem die Zahl der Abrufe durch Gerichtsvollzieher seit Jahren steige, müsse man sich ernsthaft fragen, ob „die aktuelle Ausgestaltung dieses aus ordnungspolitischen Gründen eingeführten Instruments noch verhältnismäßig“ sei. Er sieht die Gefahr von Personenverwechslungen, zudem fehle ein Schwellenwert. (dpa/nh)
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