Mehr als 81.000 Autokäufer schließen sich Klage gegen VW an
Beim Bundesamt für Justiz sind bisher mehr als 81.000 Anträge auf Eintragung zum Klageregister für die Musterklage gegen Volkswagen eingegangen.

Finale Kontrolle eines VW e-Golf im Lichttunnel in der Gläsernen VW-Manufaktur.
Foto: Monika Skolimowska/dpa
Weniger als zwei Wochen seit Eröffnung des Klageregisters für die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen haben sich bereits mehr als 81.000 Betroffene angemeldet.
„Das Interesse, sich an einer Klage gegen VW zu beteiligen, ist also offensichtlich sehr groß“, erklärte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, am Donnerstag in Berlin. „Wir rechnen damit, dass die Zahl der Anmeldungen weiter steigt.“
Vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden können sich seit dem 27. November der Musterfeststellungsklage des vzbv und des ADAC gegen den Autobauer anschließen. Sie müssen sich dazu online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in einem Anmeldeformular ins Klageregister eintragen lassen.
Mit der Musterfeststellungsklage wollen vzbv und ADAC geklärt wissen, ob Verbrauchern mit vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen der Marken des Wolfsburger Konzerns Schadensersatzansprüche zustehen. Das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage war erst Anfang November in Kraft getreten.
Mit der Klageform können Verbraucher ihre Ansprüche einfacher gegen Unternehmen durchsetzen. Klageberechtigt sind Verbände. Anschließend trifft ein Gericht grundsätzliche Feststellungsziele über mögliche Verfehlungen eines Unternehmens. Die Verbraucher können sich dann darauf berufen, wenn sie hinterher ihre individuellen Ansprüche selbst einklagen. (afp)
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