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EU-Verordnung: Erzwungener Austausch von gut funktionierenden Kälteanlagen

Die Nachfrage nach Klimaanlagen steigt – aber die EU verlangt neue, umweltfreundliche Kältemittel. Kälteanlagen und Autos, die nicht repariert werden können, droht die Verschrottung.

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Nicht nur im Zug: Vielen alten Kälteanlagen droht die Verschrottung. Aufgrund einer EU-Verordnung lassen sie sich nicht mehr reparieren. (Symbolbild)

Foto: dts

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Der Markt für Kälteanlagen boomt: Egal ob Zuhause, unterwegs oder im Büro, immer mehr Menschen wollen in den Genuss einer Klimaanlage kommen. Auch an Industriekunden mangelt es nicht, doch der Teufel steckt im Detail – beziehungsweise im Kältemittel.
Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 besagt: Bis 2030 müssen mindestens 80 Prozent aller teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) durch andere Stoffe ersetzt werden. Das beinhaltet auch, dass bereits bestehende Anlagen mit „alten“ Kältemitteln durch neue – teils sehr teure Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln – ersetzt werden müssen, da Anlagenbauer diese nicht reparieren oder auffüllen können.

Erzwungener Austausch von bestehenden Anlagen und Autos

Bereits 1991 wurden Kältemittel auf Fluorchlorkohlenwasserstoff-Basis (FCKW) verboten, damals hieß es, FCKW schaden der Ozonschicht. Bis heute wurden sie nahezu vollständig durch andere teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) ersetzt, die jetzt ebenfalls auslaufen sollen.
Gleichzeitig steigt jedoch die Nachfrage nach Kälteanlagen und damit auch die Nachfrage nach Kältemitteln.
Heribert Baumeister vom Vorstand des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) erklärt gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung: Kältemittel „sollen bis 2030 möglichst einen natürlichen Ursprung haben“ und spricht von „Verknappung und Verteuerung auf hohem Niveau.“ Denkbare Alternativen zu HFKW sind Ammoniak und CO2, die jedoch nicht in alten Anlagen verwendet werden können.
Normalerweise stellt diese Unverträglichkeit kein Problem dar, denn Kältemittel verbraucht sich nicht. Erfordert eine Reparatur jedoch das (teilweise) Ablassen des Kältemittels, ohne dass es anschließend nachgefüllt werden kann, muss die reparierte Anlage, die vielleicht erst am Anfang ihrer Laufzeit steht, stillgelegt werden.
Ein ähnliches Schicksal droht vielen Autofahrern, die ein älteres Fahrzeug mit Klimaanlage fahren. Erst seit 2017 ist R123yf als neues Kältemittel für Neuwagen vorgeschrieben, für das alte Kältemittel R134a gelten jedoch Importbeschränkungen, was wiederum zur Verknappung und Verteuerung führt. (ts)

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