Urteil am Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst

Sind Birkenstock-Sandalen Kunstwerke und dadurch urheberrechtlich geschützt? Der BGH hat das unter die Lupe genommen.
Das Unternehmen kämpft um Urheberrechte für seine Sandalen-Klassiker. (Archivbild)
Das Unternehmen kämpft um Urheberrechte für seine Sandalen (Archivbild).Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Epoch Times20. Februar 2025

Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst – wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe verkauften. (Az. I ZR 16/24 u.a.)

Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten – Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, einer Tochter der Wortmann-Gruppe – ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen.

Klage blieb erfolglos

Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage keinen Erfolg, die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Kölner Urteil.

Vertreter von Birkenstock verwiesen nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe darauf, dass in Deutschland und anderen europäischen Ländern noch ähnliche Gerichtsverfahren laufen. Sie setzen darauf, dass schlussendlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet.

Urheberrecht schützt kreative Leistungen

Das Urheberrecht verleiht dem Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Der Schutz bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen.

Anders als zum Beispiel das Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Urheberrechtlich geschützt sind somit etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme – sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.

Dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann, sei im Urheberrecht seit Jahrzehnten anerkannt, erklärte Birkenstock-Anwalt Konstantin Wegner vor der Verhandlung im Januar.

Das hätten Gerichte bereits etwa zu Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbeln des Architekten und Designers Le Corbusier und einem Porsche-Modell entschieden.

Sandalen-Design

In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalen-Designs. Konkret ging es am BGH um vier Modelle: „Arizona“ (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film „Barbie“ besondere Erwähnung fand), „Madrid“ (mit einem Riemen), „Gizeh“ (mit Zehentrenner) sowie den Clog „Boston“.

Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.

Laut der Kläger seien es sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung, als auch die Kombination dieser Elemente, die die Sandalenmodelle zu Werken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. (afp/dpa/red)



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