Klimaklage gegen VW scheitert auch in Berufung

Eine Klage von Klimaschützern gegen den Volkswagen-Konzern ist auch in der Berufung gescheitert. Die Kläger wollten erreichen, dass VW ab 2030 keine Verbrenner mehr produziert und seine CO₂-Emissionen reduziert.
Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang.
Klimaschützer wollten vor Gericht erwirken, dass VW ab 2030 keine Autos mit Verbrennermotoren produziert.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times28. Juni 2024

Eine Klage von Klimaschützern gegen den Volkswagen-Konzern ist auch in der nächsten Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Gerichts vom 14. Februar, wie es am Freitag mitteilte. Die Entscheidung erging bereits am Montag. (Az. 2 U 8/23)

In der von Greenpeace unterstützten Klage wollten die Kläger erreichen, dass VW ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr produziert. Außerdem sollte Volkswagen verpflichtet werden, die eigenen CO₂-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit 2018 zu reduzieren.

Argumentation: Freiheit und Eigentum muss vor Klimaerwärmung durch CO₂-Ausstoß geschützt werden

Die Kläger argumentierten mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen. Volkswagen trage mit seinen Autos und dem dadurch entstehenden CO₂-Ausstoß maßgeblich zur Klimaerwärmung bei.

Die Klage stützte sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben.

Das Landgericht Braunschweig hatte die Klage im Februar abgewiesen und erklärt, diese sei zwar „in wesentlichen Teilen zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg“. Denn die Bundesregierung sei ihrer Pflicht zum Schutz der Bürger im Sinne des Klima-Urteils des Verfassungsgerichts mit dem Bundesklimaschutzgesetz nachgekommen. Volkswagen wiederum halte sich „an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften“.

OLG: Berufung „offensichtlich unbegründet“

Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation nun und stufte die Berufung als „offensichtlich unbegründet“ ein. Wie das Landgericht traf aber auch das Oberlandesgericht keine Aussage zu der grundsätzlichen Frage, „ob die gesetzlichen Klimaschutzvorgaben als ausreichend anzusehen“ seien – das könne im vorliegenden Rechtsstreit nicht entschieden werden.

Auch das Landgericht hatte erklärt, es habe offengelassen, ob Volkswagen tatsächlich als verantwortlich für Schäden durch den Klimawandel angesehen werden könne.

Rechtskräftig ist der Beschluss aus Braunschweig noch nicht. Es kann noch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingeschaltet werden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion