Grenzpreis für Strom um mehr als 4 Prozent gesunken

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StrommastFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. November 2016

Der Grenzpreis für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2015 bei 12,69 Cent je Kilowattstunde. Demnach ist der Grenzpreis damit um 4,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 gesunken – damals hatte er 13,27 Cent je Kilowattstunde betragen. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden.

Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen. Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2015 auf 16,21 Cent je Kilowattstunde, das war ein Minus von 2,1 Prozent gegenüber 2014. Bei der Abgabe an Haushaltskunden nahmen die Versorgungsunternehmen 2015 im Durchschnitt 23,99 Cent je Kilowattstunde ein, das waren 0,5 Prozent mehr als 2014. (dts)



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