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Mc-Donald's klagt

Gericht erklärt Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam

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McDonald's. Symbolbild.

Foto: Oliver Berg/Archiv/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Die Verpackungssteuer in Tübingen ist unwirksam. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch, ohne zunächst eine nähere Begründung vorzulegen. Die Stadt erhebt seit Jahresbeginn eine Abgabe auf Einwegverpackungen für zubereitete Speisen und Getränke, wogegen eine Mc-Donald’s-Filiale klagte.
Tübingen wollte mit der Abgabe Anreize dafür schaffen, Müll zu vermeiden, weniger Ressourcen zu verbrauchen und Mehrwegsysteme zu nutzen. Außerdem sollten „Einnahmen für den städtischen Haushalt“ generiert werden, um die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise durch diejenigen begleichen zu lassen, die sie verursachten, wie die Stadt auf ihrer Website schrieb.
Gegen die Entscheidung könnte sie nun noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen, der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zu. (afp/dl)

Kommentare

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sonyvor 3 Jahren

"...„Einnahmen für den städtischen Haushalt“ generiert werden..."

Genau darum ging es denen. Um nichts anderes.

Mein Name ist Lohsevor 3 Jahren

Der Müll wird nicht durch McDonald verursacht, sondern durch die, die die Verpackungen im Stadtbild entsorgen.

Aber an diese Verursacher wagt sich Herr Palmer nicht ran. Sind einfach zuviele Migranten unter der Klientel.

Berndvor 3 Jahren

es müssen nicht immer Migranten sein. Es wäre gegen seine eingenen Bürger und ob ihm das gut tut? Klar wäre es eine Lösung, er könnte ja das Personal vom Ordnungsamt das jetzt die Coronamenschen überprüft hat, könnten jetzt die Müllsünder in der Stadt aufgreifen oder müssen die dann auch immer zu viert oder fünft unterwegs sein?