Frauenanteil in Chefetagen wächst

Mehr als 2.000 deutsche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, jährliche Zielvorgaben für den Frauenanteil in ihren Chefetagen festzulegen. Der Anteil in den Führungspositionen ist zuletzt weiter gestiegen. Einige Firmen geben jedoch trotz der Pflicht keinen Frauenanteil an.
Der Frauenanteil in Vorständen ist einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge stark gewachsen.
Der Frauenanteil in Vorständen ist einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge stark gewachsen.Foto: Annette Riedl/dpa
Epoch Times17. Juli 2024

In der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil in den Führungspositionen zuletzt weiter gestiegen. Das teilten das Bundesfamilien- und das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit.

Der Frauenanteil ist im Geschäftsjahr 2021 für die 2.109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte er sich von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent.

Die Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als zehn Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen.

In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Der Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben, bleibt insgesamt hoch. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht, davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Viele Firmen geben kein Frauenanteil-Ziel an

Weshalb sich nicht alle an die Veröffentlichungspflicht halten, liegt laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) auch an nicht funktionierenden Sanktionsmechanismen. Sie forderte mehr Konsequenz bei der Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben.

„Es ist ganz klar: Solche Verstöße sind sanktionierbar. Sie ziehen Strafen nach sich“, sagte Paus der dpa. Für die Verfolgung seien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie das Bundesamt für Justiz zuständig. Sie setze sich in Gesprächen mit beiden Stellen verstärkt dafür ein, die Regelverstöße „künftig sichtbarer zu machen und Sanktionen effektiv durchzusetzen“, sagte Paus. Es benötige generell mehr gut qualifizierte Frauen in den Chefetagen.

Gleichberechtigte Teilhabe bis Ende 2025

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet derzeit „gleichberechtigte Teilhabe“ von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht wurde bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.

„Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen sei dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördere.

Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigten, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sei. „Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg“, so Buschmann. (dpa/dts/red)



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