EU-Kommission: Milliardenhilfen für Air France-KLM rechtens

In der Pandemie erlaubte die EU-Kommission Staaten, Airlines mit Milliarden zu helfen. In zwei Fällen steht die Behörde dahinter, obwohl ein Gericht das anders sieht. Das letzte Wort steht noch aus.
Frankreich und die Niederlanden haben Air France-KLM zu Corona-Zeiten mit Milliardenstaatshilfen unterstützt. (Archivbild)
Frankreich und die Niederlanden haben Air France-KLM zu Corona-Zeiten mit Milliardenstaatshilfen unterstützt. (Archivbild)Foto: Christophe Ena/AP/dpa
Epoch Times10. Juli 2024

Milliardenstaatshilfen aus Frankreich und den Niederlanden für die Fluggesellschaft Air France-KLM während der Corona-Pandemie sind aus Sicht der EU-Kommission zu Recht genehmigt worden. 10,4 Milliarden Euro Staatshilfe für den Lufthansa-Konkurrenten seien mit den Beihilferegeln der Staatengemeinschaft vereinbar, teilt die Brüsseler Behörde mit.

Das Gericht der EU hatte die 2020 von der Kommission erlaubten Staatsgelder zuletzt als rechtswidrig bewertet. Nun zieht der Fall vor den Europäischen Gerichtshof. Deutsche Milliardenhilfen für die Lufthansa werden derzeit nach einem ähnlichen Urteil erneut von der Kommission untersucht.

Bei der Genehmigung der EU-Kommission im Frühjahr und Sommer 2020 ging es den Angaben zufolge um eine staatliche Garantie Frankreichs für Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro sowie um ein Darlehen über drei Milliarden Euro. Die Niederlande unterstützten mit einer Garantie für Darlehen von 2,4 Milliarden Euro und einem Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Kommission: Hilfen waren notwendig, angemessen und verhältnismäßig

Das Gericht der EU erklärte beide Entscheidungen der EU-Kommission im Dezember 2023 und im Februar dieses Jahres für nichtig. Nach Auffassung des Gerichts habe die Kommission Air France und KLM zu Unrecht als alleinige Begünstigte der französischen beziehungsweise der niederländischen Beihilfemaßnahmen angesehen. Die Kommission legte gegen beide Urteile Rechtsmittel ein.

Nach erneuter Prüfung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass beide Maßnahmen mit den geltenden EU-Beihilferegeln vereinbar sind. Auch führte die Kombination aller französischer und niederländischer Maßnahmen nicht zu einer unvereinbaren Kumulierung von Beihilfen.

Die kombinierten Beträge blieben unter den geltenden Obergrenzen. „Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in Frankreich und den Niederlanden beigetragen haben.“ Sie seien notwendig, angemessen und verhältnismäßig gewesen.

Deutsche Hilfen für Lufthansa kommen erneut unter die Lupe

Vergangene Woche hatte die EU-Kommission mitgeteilt, Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa erneut zu untersuchen. In einem vertieften Prüfverfahren soll geklärt werden, ob die längst zurückgezahlten Hilfen des deutschen Staats aus dem Jahr 2020 im Einklang mit europäischen Wettbewerbsregeln standen. Die Einleitung einer Untersuchung sage noch nichts über deren Ergebnis aus, betonte die Behörde.

Hintergrund ist auch hier ein Urteil des Gerichts der EU. Die Richter urteilten, dass die Kommission die deutschen Staatshilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Den Beamten seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, sodass die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt wurde. (dpa)

 



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