Pflicht zum Homeoffice-Angebot soll ab 50er-Inzidenz gelten

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Homeoffice: Für viele Betriebe und Arbeitnehmer ein Zwangsexperiment mit offenem Ausgang.Foto: picture alliance / dpa/dpa
Epoch Times19. Januar 2021

Die rechtlich nicht bindende Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, soll einem Bericht zufolge ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 positive PCR-Tests pro 100.000 Einwohner gelten. Die Vorgabe gilt für Beschäftigte in Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, heißt es dem „Handelsblatt“ zufolge in dem Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie.

Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen demnach strikte Abstandsregeln gelten. Nutzen mehrere Menschen ein Büro, müsse für jeden mindestens eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollten die Arbeitgeber die Belegschaft in möglichst kleine Arbeitsgruppen einteilen.

Wo sich diese Regelungen nicht umsetzen lassen, muss der Arbeitgeber dem Entwurf zufolge durch Lüftung oder Trennwände für den Schutz der Mitarbeiter sorgen, wie es in dem Bericht weiter heißt. Die gemeinsame Mahlzeit in Kantinen oder Pausenräumen werde bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Könnten die Abstandsregeln oder die Anforderungen an die Raumbelegung nicht eingehalten werden, müsse der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken bereitstellen – die die Beschäftigten dann auch tragen müssen.

Wöchentlicher Antigen-Schnelltest ab 200er Inzidenz

In Corona-Hotspots mit mehr als 200 positiven PCR-Tests pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen solle die Belegschaft in Betrieben mit mindestens 50 regelmäßig anwesenden Beschäftigten wöchentlich einem Antigen-Schnelltest unterzogen werden.

Dies gelte aber nur, wenn die Regeln zum Mindestabstand nicht eingehalten werden könnten oder die Beschäftigten regelmäßig aus dienstlichen Grünen öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen. Die Verordnung soll für die Dauer der epidemischen Lage befristet gelten.

Die rechtlich nicht bindende Pflicht für Arbeitgeber, während der Pandemie soweit möglich Homeoffice anzubieten, ist auch im Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Beratungen enthalten, die am frühen Dienstagnachmittag begonnen haben. Um das Vorhaben umzusetzen, muss Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Verordnung erlassen. (afp/er)



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