OVG-Urteil: ADHS im Erwachsenenalter berechtigt nicht zum Prüfungsrücktritt
Prüfungen sind für Studenten normal – und ADHS sollte nicht anders behandelt werden wie eine andere Dauererkrankung. Das entschied das OVG Münster.

Studentenvor dem Hauptgebäude der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen (Symbolbild).
Foto: Marius Becker/dpa
Eine ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter ist einem aktuellen Urteil zufolge prüfungsrechtlich als Dauerleiden einzustufen und berechtigt deshalb nicht zum Rücktritt von Prüfungen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Fall eines im Studiengang Bachelor of Laws eingeschriebenen Klägers, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen die Entscheidung ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich. (Az. 14 A 2071/16)
Der Kläger war dem Gericht zufolge nach Diagnose einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) von erfolglosen Prüfungsversuchen zurückgetreten und forderte neue Prüfungschancen.
Das OVG Münster kam jedoch nach Einholung medizinischer Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass ADHS im Erwachsenenalter ein Dauerleiden sei und damit als persönlichkeitsbedingte Eigenschaft die Leistungsfähigkeit des Prüflings bestimme.
Die Folgen von Dauerleiden bestimmten deshalb im Gegensatz zu sonstigen krankheitsbedingten Leistungsminderungen das normale Leistungsbild des Prüflings, befand der OVG-Senat. Sie seien mithin zur Beurteilung der Befähigung bedeutsam, die durch die Prüfung festzustellen sei. (afp)
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