Eilantrag von Wirtin stattgegeben
Gericht: Schankwirtschaften in Bayern dürfen Innenräume öffnen – Söder kündigt Auflagen an
Schankwirtschaften in Bayern dürfen ihre Innenräume für Gäste wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Eilantrag einer Wirtin stattgegeben.

Zwei Bayern trinken Bier.
Foto: Andreas Gebert/Getty Images
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Kraft gesetzt und damit dem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken stattgegeben.
Die Antragsstellerin bemängelte, dass nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern, Schankwirtschaften die Innenräume nicht für Gäste öffnen dürfen, Speisewirtschaften unter Beachtung von Abstands- und Hygienemaßnahmen hingegen schon.
Die Wirtin sah sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt und den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt. In einem Normenkontrolleilverfahren beantragte sie die Außervollzugsetzung dieser Regelung.
Wirtin erhält Recht
Die unterschiedliche Behandlung von Speise- und Schankwirtschaften ist nicht mehr gerechtfertigt, befand das Gericht und gab dem Antrag statt. Weiter wird erklärt, dass sich der Alkoholkonsum beim geselligen Beisammensein nicht mehr groß dadurch unterscheidet, ob er in einer Speisewirtschaft oder einer reinen Schankwirtschaft getrunken wird.
Zur Bekämpfung der vom Betrieb der Innenräume reiner Schankwirtschaften ausgehenden Infektionsgefahren kämen gegenüber der ausnahmslosen Schließung mildere Mittel in Betracht, heißt es im Urteil. So können Hygienekonzepte, ein Verbot des Ausschanks von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit oder Sperrzeitregelungen angewendet werden.
Zudem dauere die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften nun schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer. (BayVGH, Beschluss vom 23. Juli 2021, Az. 25 NE 21.1832)
Freude beim Gastroverband DEHOGA
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert erklärte, dass der Beschluss „ein wichtiger Schritt zurück zu Normalität sei.“ Gerade in Bars und Kneipen könne für ein sicheres Umfeld gesorgt werden. „Es geht schon lange nicht mehr darum, ob sich die Menschen zum Feiern treffen, sondern in welchem Umfeld es stattfindet“, meint Geppert.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt die Öffnungen von Kneipen und Bars weiterhin ab und will diese mit Auflagen versehen. Der CSU-Chef erklärte: „Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben.“
Söder kündigte an, im Kabinett darüber zu beraten, wie mit dem Urteil vorgegangen werde. Eine generelle Schließung sei zwar nicht verhältnismäßig, Auflagen, an die sich die Betriebe halten müssen, hingegen schon. Eine Kopplung an Inzidenzwerte oder Sperrstundenregelungen als auch eine Sitzplatzpflicht wären denkbar. (nw)
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