Nach Insolvenz von FTI: Was Reisende jetzt wissen sollten

Tausende Reisende sind von der Insolvenz des Reisekonzerns FTI betroffen. Was ist jetzt zu tun?
Flugreisende stehen unter den Anzeigetafeln und vor den Check-in-Schaltern am Airport Hamburg.
Flugreisende stehen unter den Anzeigetafeln und vor den Check-in-Schaltern am Airport Hamburg. Symbolbild.Foto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times3. Juni 2024

Der drittgrößte Reisekonzern Europas, FTI, ist pleite. Tausende Reisende haben ihren Urlaub bereits über diesen Anbieter gebucht, andere sind bereits unterwegs. In manchen Fällen könnte die Reise wie geplant stattfinden, in vielen Fällen müssen die Kunden aber mit teils erheblichen Abstrichen rechnen.

Welche Anbieter betroffen sind

Von der Insolvenz und deren Folgen betroffen sind zunächst die Kunden, die Leistungen von FTI Touristik gebucht haben. Dazu gehören die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden sowie Angebote wie 5vorFlug oder die Mietfahrzeugmarken DriveFTI und Cars and Camper. Auch wer die FTI-Leistungen über eine Buchungsplattform wie Check24 oder Ab-In-den-Urlaub gebucht hat, ist betroffen. FTI kündigte zudem an, dass weitere Konzerngesellschaften in den kommenden Tagen ebenfalls Insolvenzanträge stellen werden.

Was ist zu tun?

Betroffene Kunden, „die bei den genannten Anbietern Pauschalreisen oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, sollten zunächst die Entwicklung aufmerksam beobachten und sich genau erkundigen, ob ihre Reise durchgeführt wird“, rät Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ansprechpartner ist das jeweilige Reiseunternehmen.

Pauschalreise 

Wer Flug und Hotelübernachtung in Kombination gebucht hat und bereits unterwegs ist, könnte den Urlaub wie geplant verbringen können. Denn hier greift der staatlich verwaltete Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser soll im Insolvenzfall des Reiseanbieters etwa die Erstattung von Vorauszahlungen übernehmen und den Rücktransport der Reisenden organisieren.

Reisende, die ihren Trip bereits bezahlt, aber noch nicht angetreten haben, müssen mit einer Stornierung rechnen. Auch hier greift aber der Absicherungsschutz durch den DRSF, finanzielle Einbußen sollten nicht entstehen.

Falls die Reise zwar über eine Webseite der FTI gebucht wurde, aber durch einen nicht zur Gruppe gehörenden Reiseanbieter, wie TUI, Alltours oder Dertour, organisiert wird, findet sie in der Regel wie geplant statt. Reisende sind in diesem Fall nicht von der Insolvenz betroffen.

Hotelübernachtung

Einzelleistungen sind nicht durch den DRSF geschützt, Reisende bleiben unter Umständen also auf den Kosten sitzen. FTI prüfe jedoch, ob Urlauber die gezahlten Leistungen trotzdem in Anspruch nehmen können, erklärte das Unternehmen.

Mietwagen und andere Leistungen

Wie bei Hotels fallen auch andere Angebote wie Mietwagen, Flughafentransfers oder Ausflüge nicht unter den Schutz des Reisesicherungsfonds. FTI kündigte an, sich mit den Betroffenen in Verbindung zu setzen. Es werde geprüft, ob die gezahlten Leistungen trotzdem in Anspruch genommen werden können. (afp/dl)



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