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„Ignoranz der Finanzverwaltung“ – Steuerberater am Limit

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Viele Steuerberater wissen nicht, was sie zuerst machen sollen: Die Jahresabschlüsse oder die Corona-Hilfen bearbeiten.

Foto: iStock

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Lesedauer: 6 Min.

Zum normalen Jahresend-Druck in den Steuerkanzleien, der sich aus Finanz- und Lohnbuchführung, der Jahresabschluss­erstellung und der Erstellung von Steuer­erklärungen ergibt, kommen in diesem Jahr die Corona-Regelungen hinzu. Kurzarbeiter­geld, Corona-Hilfen, Strukturhilfen und Mehrwertsteuer­umstellungen erzeugen zusätzlichen Stress, der die Mitarbeiter der Branche nahezu überrollt.
Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, forderte daher von den Bundesministern Olaf Scholz und Peter Altmaier, die Fristen für die Abgabe für die Steuer­erklärungen 2019 und die Offenlegung von Jahresabschlüssen zu verlängern. Es wurde das Gespräch mit den zuständigen Staatssekretären und Abteilungsleitern gesucht und Eingaben eingereicht. Das magere Ergebnis: Steuerberater bekommen einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen 2019.

„Ignoranz der Finanzverwaltung“

„Nur ein Monat mehr“ – Für die Steuerberater ist die „Ignoranz der Finanzverwaltung“ das größte Problem, wie Epoch Times bei einer Nachfrage in einem Thüringer Steuerbüro erfuhr. Die Geschäftsführerin erklärt: „Die Mitarbeiter arbeiten am Limit und über ihrem Limit – nahe am Burnout.“ Einerseits hätten sie den Qualitätsanspruch, „Mandanten umfassend zu beraten“, andererseits wäre der Jahresend-Trubel auch ohne Corona-Maßnahmen massiv.
Im Durchschnitt benötige ein Mitarbeiter meist einen Tag, um sicher zu erarbeiten, ob für ein Unternehmen ein Corona-Überbrückungsgeld in Frage komme. Dabei würden die Monate September, Oktober, November und Dezember exakt geprüft. Letztlich müssen die Unterlagen absolut korrekt sein, damit keine Rückforderungen entstünden.
Wenn der Mandant sich anschließend entscheide, die Mittel nicht in Anspruch zu nehmen, wären sie umsonst in Vorleistung gegangen und hätten die Arbeitszeit umsonst investiert. Es käme „eine Hilfe nach der Anderen“, so das Steuerbüro, doch es gäbe „keine Verlängerungen für andere Dinge“.
In Thüringen gelten Steuerberater – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – im Rahmen der Corona-Maßnahmen nicht als „systemrelevant“. Sie haben kein Anrecht darauf, ihre jüngeren Kinder in einen Kindergarten zu bringen. Die Kinder zu Hause zu betreuen und gleichzeitig Steuererklärungen oder Lohnrechnungen im Homeoffice zu erstellen ist nahezu unmöglich und allein schon aus Datenschutzgründen komplexer als zunächst gedacht.

Was steckt dahinter?

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, wandte sich in einem Video an die Mitarbeiter der Branche.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Am 4. Dezember saßen die Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder zusammen. Auf der Agenda stand auch die von uns geforderte Fristverlängerung der Abgabe von Steuererklärungen. Wie hat man sich entschieden? Was haben wir zu erwarten? Dazu gleich mehr.
Seit Freitag ist es amtlich. Wir bekommen einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen 2019. Jetzt müssen wir spätestens am 31. März 2021 abgeben. Unser Drängen wurde also vernommen. Aber mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist das nicht. Entgegenkommen sieht anders aus. Seit Monaten zieht unser Berufsstand den Karren aus dem Dreck. Was soll also dieser Starrsinn?
Viele von Ihnen und sicher auch viele Ihrer Mitarbeiter fühlen sich in diesen Tagen nur verheizt. Das kann ich gut verstehen. Was steckt hinter dieser Starrsinnigkeit? Ignoranz, weil man die eigenen Abläufe nicht verändern will oder einfach Unkenntnis und völlige Praxisferne hinsichtlich der anfallenden Arbeiten?
Ich fürchte, es ist eine Mischung aus beidem. Wie viel Arbeit die ganzen Sonderaufgaben und Hilfsprogramme neben dem Tagesgeschäft machen und wie sehr diese Arbeiten den Alltag in unseren Kanzleien stören, kann sich kaum jemand vorstellen, der das nicht selbst erlebt hat.
Uns war klar, dass wir darauf schnell aufmerksam machen müssen. Seit August haben wir daher zusammen mit den regionalen Steuerberaterkammern umfassend dazu informiert und die Zusatzbelastung, vor allem auch der Kanzleimitarbeiter gegenüber Politik und Ministerien, mehr als deutlich gemacht.
Und stellen Sie sich mal vor, oft war unseren Gesprächspartnern schlicht nicht klar, dass auch unsere Mitarbeiter vom Homeschooling, Quarantäne, Krankheitsfällen und den Hürden des Homeoffice betroffen sind. Dabei schiebt fast jede Kanzlei einen Berg von Überstunden und nicht gewährbaren Urlaub vor sich her.
Unsere Mitarbeiter leisten teilweise Übermenschliches und das schon seit Monaten. Sie sind alle am Limit. Wie geht es nun weiter? Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht unseres Berufsstandes. Und ich verstehe jetzt einige von Ihnen, die fortan ihre Mithilfe bei den Coronahilfen auf Eis legen wollen. Das wurde mir in zahlreichen Schreiben angekündigt. Es geht halt selten alles gleichzeitig. Wir können unsere Mitarbeiter nun mal nicht klonen. Außerdem ist eine verspätete Abgabe der Steuererklärung sanktionsbewährt. Und niemand zahlt gerne Verspätungszuschläge.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Offenlegung der Jahresabschlüsse. Auch hier hatten wir uns für eine Verschiebung eingesetzt. Auch hier kassierten wir eine Absage durch das Bundesministerium.
Viele fragen mich, was sie denn jetzt machen sollen. Die Entscheidung kann ich Ihnen leider nicht abnehmen. Es ist nun an Ihnen, liebe Kollegin, lieber Kollege, welche Arbeiten Sie und Ihr Team als Erstes angehen – Coronahilfen oder die Deklarationen. Und egal, wie Sie sich entscheiden, Vorwürfe sind unserem Berufsstand nicht zu machen. Egal, ob Coronahilfen oder das Festhalten an den Abgabefristen, beides sind politische Entscheidung und beide nehmen keine Rücksicht auf Kapazitätsengpässe.
Eines noch zum Schluss: Seien Sie sich gewiss, auch wenn unsere Forderungen nur zum Teil erfüllt wurden, wir lassen uns hier nicht abspeisen und gehen weiter in die Gespräche. Wir werden jede Möglichkeit wahrnehmen, um die Interessen des Berufsstandes durchzusetzen. Das verspreche ich Ihnen.

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