Grüne wollen öffentlich-private Autobahnprojekte verbieten

Epoch Times21. Mai 2021

Die Grünen wollen den gemeinschaftlichen Bau und Betrieb von Autobahnen durch den Bund und private Firmen verbieten. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Einen Entwurf für ein Gesetz, das die sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) untersagt, will die Fraktion noch vor der Sommerpause ins Parlament einbringen.

Damit würde auch der seit Januar für Bau und Betrieb zuständigen staatlichen Autobahn GmbH untersagt, Partnerschaften mit privaten Autobahnbetreibern einzugehen.

Der grüne Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler bemängelt, dass seit der ÖPP-Einführung 2005 zwar 13 Projekte zum Autobahnbau mit einer Länge von 711 Kilometern realisiert worden seien. Doch seien sie nicht wirtschaftlich. „ÖPP-Projekte im Straßenbau sind für den Bund nicht wirtschaftlich. Das zeigen die Analysen des Bundesrechnungshofs immer wieder sehr deutlich“, so Kindler.

Dabei bezieht er sich auf eine Antwort des Bundesverkehrsministeriums. Die Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Projekte im Gesamtwert von knapp über drei Milliarden Euro wurden darin als geheim eingestuft. Bei zwei Projekten, so räumte das Ministerium ein, sei es zu „negativen Teilergebnissen“ gekommen.

Gutachten: „Mischverwaltung für die Bundesautobahnen nicht vorgesehen“

Zuvor wurde ein Gutachten veröffentlicht, bei dem nach Einschätzung von Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die Autobahngesellschaft gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gutachten wurde von den Grünen in Auftrag gegeben, die heftige Kritik an Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) übten.

So übernehmen die Länder nach wie vor eine „Vielzahl der Aufgaben, die nach Artikel 90 Grundgesetz dem Bund beziehungsweise der Autobahn GmbH obliegen“, heißt es in der Analyse.

Eine solche „Mischverwaltung ist für die Bundesautobahnen gerade nicht vorgesehen“, heißt es beim Wissenschaftlichen Dienst. Sie fände „aber faktisch statt“.

„Scheuer hat die Reform der Autobahn-Verwaltung gegen die Wand gefahren. Im Kern ist die Reform trotz des gesetzlichen Auftrags nicht abgeschlossen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler der NBR. „Der Minister verstößt bei der Autobahn-Reform gegen das Grundgesetz und die Gesetze“, kritisierte Kindler.

Die Autobahn GmbH war unter der Aufsicht von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor einem halben Jahr mit dem Ziel gestartet, Planungen zu vereinfachen, Kosten zu sparen und den Bau von Autobahnen zu beschleunigen.

Hierzu sollten nicht mehr die Länder, sondern der Bund zentral Prozesse verantworten. Da der Bund aber nicht ausreichend Strukturen aufbauen konnte, verblieben Aufgaben bei den Ländern. Hierzu wurden Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geschlossen.

Rechtsexperten: Vereinbarungen im „Einzelfall“ zulässig

Die Vereinbarungen seien im „Einzelfall“ zulässig, urteilt der Wissenschaftliche Dienst. Doch: „Die Dauer der meisten Kooperationsvereinbarungen von drei Jahren widerspricht (…) dem der Amtshilfe innewohnenden Charakter der Aushilfe im Einzelfall“, heißt es im Gutachten. Zudem sei die Bundesregierung gewarnt worden, dass die Zeit nicht ausreiche, um die Verwaltungsreform abzuschließen.

„Der Bundesrechnungshof hatte diese zeitliche Knappheit bereits 2017 angemahnt, blieb aber ungehört“, heißt es weiter. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass „die Kooperationsvereinbarungen vermeidbar gewesen wären“.

Kindler forderte eine verfassungskonforme Regelung. „Die beste Lösung wäre es, die Autobahn-Reform schleunigst umzusetzen und endlich alle Aufgaben beim Bund zusammenzuführen“, sagte er. (dts)



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