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Corona-Impfung

Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.

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Laut Gericht haften Impfstoffhersteller zudem nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels seinen Nutzen übersteigen - also über ein vertretbares Maß hinausgehen.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen vermeintlicher Impfschäden hat das Landgericht im pfälzischen Frankenthal abgewiesen. Die Klägerin hatte von dem Mainzer Pharmakonzern unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro gefordert, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an. Dabei handelt es sich um eine Verstopfung von Blutgefäßen in der Lunge. Außerdem leide sie seit der Impfung an einer Immunschwäche.
Dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war, konnte die Klägerin nach Auffassung der Zivilkammer nicht beweisen. Auch Beschwerden durch die behauptete Immunschwäche habe die Frau nicht hinreichend dargelegt. Die Erkrankung, die sie laut Gericht „V-Aids“ (Vakzin-Aids) nannte, sei wissenschaftlich-medizinisch nicht anerkannt.
Laut Gericht haften Impfstoffhersteller zudem nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels seinen Nutzen übersteigen – also über ein vertretbares Maß hinausgehen. Als der Impfstoff von Biontech vor der Zulassung ausführlich geprüft wurde, sei das Verhältnis von Risiko und Nutzen aber eindeutig positiv ausgefallen.

Auch andere Hersteller verklagt

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Auch an anderen Gerichten wurden Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen. Neben Biontech wurden auch andere Hersteller auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt.
Für COVID-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt oder nicht ausreichend auf mögliche schädliche Folgen hingewiesen wurde. Eine Besonderheit gibt es bei der Kostenübernahme: Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Kosten übernehmen.
Betroffene von Impfschäden können sich auch an das Versorgungsamt ihres Bundeslandes wenden. Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Amt. Dabei geht es um Versorgungsleistungen wie Rentenzahlungen oder Heilbehandlungen, nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz.  (dpa)

Kommentare

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ForYourEyesOnlyvor einem Jahr

"Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an."

Tja. ist ja wohl kein Einzelfall. Kannte eine Mutter, welche daran gestorben ist. Niemand aber will das der "Impfung" zuschreiben, obwohl dies ganz klar war.

Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal tut eigentlich nur seine politisch verordnete Pflicht, alle Impfschäden als nicht gegeben abzuwimmeln. Menschenleben zählen in dieser Zeit nicht mehr, Menschenrechte auch nicht. Nur bei Nawalny macht man natürlich eine Ausnahme.

Petra Göllwarthvor einem Jahr

Selbst schuld. Vielleicht noch andere. wie mich, als "Schädlinge" beschimpft, weil sie sich diesen

wirkunsglosen, lebensgefährlichen, experimentellen Schrott nicht spritzen lassen wollten.

Das die Richter dieses Staatsverbrechen noch decken, spricht Bände!

dschuervor einem Jahr

Es wird noch Jahre dauern, bis die bis jetzt nur hypothetischen Zusammenhänge aufgeklärt sein werden. Der Grund: Es gab und gibt nur sehr, sehr, sehr marginal durchgeführte Obduktionen. Ohne Obduktionen - keine klaren Zusammenhänge, also keine Beweise. Da diese anfangs verboten, dann nicht opportun waren, werden wir schlimmstenfalls nie eindeutige Belege für diesen ursächlichen Zusammenhang haben. Und ganz ehrlich: Wer glaubt, vor einem deutschen Gericht mit dem Begriff "VAIDS" durchzukommen, muss schon reichlich unbedarft sein. Wer sich mit den immunologischen Konsequenzen der Gentherapie, die als Impfung verkauft wird, beschäftigt, weiß, was alles passieren kann. Aber selbst das ist wissenschaftlich noch nicht fundiert belegt. Nur Hinweise. Nur weil man überzeugt ist, heißt das noch lange nicht, dass es stimmig ist.