Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab
Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.

Laut Gericht haften Impfstoffhersteller zudem nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels seinen Nutzen übersteigen - also über ein vertretbares Maß hinausgehen.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Auch andere Hersteller verklagt
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"Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an."
Tja. ist ja wohl kein Einzelfall. Kannte eine Mutter, welche daran gestorben ist. Niemand aber will das der "Impfung" zuschreiben, obwohl dies ganz klar war.
Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal tut eigentlich nur seine politisch verordnete Pflicht, alle Impfschäden als nicht gegeben abzuwimmeln. Menschenleben zählen in dieser Zeit nicht mehr, Menschenrechte auch nicht. Nur bei Nawalny macht man natürlich eine Ausnahme.
Selbst schuld. Vielleicht noch andere. wie mich, als "Schädlinge" beschimpft, weil sie sich diesen
wirkunsglosen, lebensgefährlichen, experimentellen Schrott nicht spritzen lassen wollten.
Das die Richter dieses Staatsverbrechen noch decken, spricht Bände!
Es wird noch Jahre dauern, bis die bis jetzt nur hypothetischen Zusammenhänge aufgeklärt sein werden. Der Grund: Es gab und gibt nur sehr, sehr, sehr marginal durchgeführte Obduktionen. Ohne Obduktionen - keine klaren Zusammenhänge, also keine Beweise. Da diese anfangs verboten, dann nicht opportun waren, werden wir schlimmstenfalls nie eindeutige Belege für diesen ursächlichen Zusammenhang haben. Und ganz ehrlich: Wer glaubt, vor einem deutschen Gericht mit dem Begriff "VAIDS" durchzukommen, muss schon reichlich unbedarft sein. Wer sich mit den immunologischen Konsequenzen der Gentherapie, die als Impfung verkauft wird, beschäftigt, weiß, was alles passieren kann. Aber selbst das ist wissenschaftlich noch nicht fundiert belegt. Nur Hinweise. Nur weil man überzeugt ist, heißt das noch lange nicht, dass es stimmig ist.
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"Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an."
Tja. ist ja wohl kein Einzelfall. Kannte eine Mutter, welche daran gestorben ist. Niemand aber will das der "Impfung" zuschreiben, obwohl dies ganz klar war.
Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal tut eigentlich nur seine politisch verordnete Pflicht, alle Impfschäden als nicht gegeben abzuwimmeln. Menschenleben zählen in dieser Zeit nicht mehr, Menschenrechte auch nicht. Nur bei Nawalny macht man natürlich eine Ausnahme.
Selbst schuld. Vielleicht noch andere. wie mich, als "Schädlinge" beschimpft, weil sie sich diesen
wirkunsglosen, lebensgefährlichen, experimentellen Schrott nicht spritzen lassen wollten.
Das die Richter dieses Staatsverbrechen noch decken, spricht Bände!
Es wird noch Jahre dauern, bis die bis jetzt nur hypothetischen Zusammenhänge aufgeklärt sein werden. Der Grund: Es gab und gibt nur sehr, sehr, sehr marginal durchgeführte Obduktionen. Ohne Obduktionen - keine klaren Zusammenhänge, also keine Beweise. Da diese anfangs verboten, dann nicht opportun waren, werden wir schlimmstenfalls nie eindeutige Belege für diesen ursächlichen Zusammenhang haben. Und ganz ehrlich: Wer glaubt, vor einem deutschen Gericht mit dem Begriff "VAIDS" durchzukommen, muss schon reichlich unbedarft sein. Wer sich mit den immunologischen Konsequenzen der Gentherapie, die als Impfung verkauft wird, beschäftigt, weiß, was alles passieren kann. Aber selbst das ist wissenschaftlich noch nicht fundiert belegt. Nur Hinweise. Nur weil man überzeugt ist, heißt das noch lange nicht, dass es stimmig ist.