Gericht lässt weitere Anklage gegen Middelhoff nicht zu

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Thomas Middelhoff war bereits im November 2014 vom Essener Landgericht wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt worden.Foto: Bernd Thissen/dpa
Epoch Times9. Februar 2016
Gute Nachrichten für Thomas Middelhoff: Das Landgericht Essen hat die Eröffnung eines weiteren Strafverfahrens gegen den früheren Top-Manager abgelehnt.

Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte dem ehemaligen Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor Untreue vorgeworfen. Er habe noch wenige Monate vor der Pleite des Handelsriesen 800 000 Euro als Sponsoring an die Universität Oxford überweisen lassen.

Die Richter sahen jedoch keine Anhaltspunkte für eine gravierende Pflichtverletzung Middelhoffs und ließen die Anklage daher nicht zu. Die „Bild am Sonntag“ hatte zuerst über die Entscheidung berichtet.

Ausgestanden ist die Sache für den Manager allerdings noch nicht. Die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum legte bereits Beschwerde gegen den Beschluss des Essener Gerichts ein, wie der Sprecher der Anklagebehörde mitteilte. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.

Middelhoff war bereits im November 2014 vom Essener Landgericht wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er nach Auffassung des Gerichts private Flüge und eine Festschrift zu Unrecht vom seinem damaligen Konzern bezahlen ließ. Noch im Gerichtssaal kam er wegen Fluchtgefahr in Haft. Erst nach mehr als fünf Monaten kam er gegen Zahlung einer Kaution von 895 000 Euro wieder auf freien Fuß.

Middelhoff hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten und gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Außerdem droht dem Manager noch ein zusätzliches Strafverfahren vor dem Essener Landgericht. Dabei geht es um Bonus-Zahlungen, die er als Arcandor-Chef erhielt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach Angaben eines Middelhoff-Anwalts in diesem Zusammenhang die Anstiftung zur Untreue vor. Über die Zulassung dieser Anklage habe man bislang noch nicht entschieden, erklärte der Gerichtssprecher.

(dpa)


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