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Flexible Arbeitszeiten mit Lohnausgleich – Arbeitgeberverbände: IG-Metall-Forderungen sind „diskriminierend“

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und ein Lohnausgleich – das und noch viel mehr fordert die IG Metall. Diese Forderungen seien "diskriminierend" und "rechtswidrig", meinen dazu die Arbeitgeberverbände.

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Symbolbild.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Lesedauer: 3 Min.

In den Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie fordert die IG Metall die Option einer 28-Stunden-Woche mit möglichem Lohnausgleich. Arbeitgeberverbände kritisieren das als „diskriminierend“ und „rechtswidrig“.
Die Positionen im Überblick:

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, dass die Beschäftigten ihre regelmäßige Arbeitszeit künftig ohne Angabe von Gründen für eine Dauer von zwei Jahren auf bis zu 28 Stunden in der Woche reduzieren können. Bislang gilt in der Branche eine 35-Stunden-Woche.
Die Arbeitszeiten seien bereits sehr flexibel, allerdings nur zum Vorteil der Unternehmen: Die Beschäftigten „sind auf das Wohlwollen und Verständnis ihrer Vorgesetzten angewiesen“, kritisiert die Gewerkschaft.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht das anders und zitiert eine Umfrage der IG-Metall wonach 70 Prozent der Beschäftigten zufrieden mit ihren Arbeitszeiten seien.
Der Verband will erreichen, dass die Arbeitszeiten künftig noch mehr auf einzelbetrieblicher Ebene verhandelt werden – und es dabei auch eine Flexibilisierung nach oben gibt: Bislang gilt, dass nur 18 Prozent der Belegschaft länger als 35 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Diese Quote soll nach Vorstellungen der Arbeitgeber abgeschafft werden.

Möglicher Lohnausgleich

Der Vorschlag der IG Metall sieht vor, dass es in bestimmten Fällen einen Entgeltzuschuss gibt – etwa für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um Kinder zu betreuen oder Familienangehörige zu pflegen, sowie für Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen gesundheitlich belastenden Arbeitszeitmodellen. Die wirtschaftliche Lage sei derzeit sehr gut, die Betriebe könnten es sich also leisten, Lohnausgleich zu zahlen.
Laut dem Präsidenten des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Brandenburg, Stefan Moschko, ist diese Forderung „diskriminierend, ungerecht und rechtswidrig“.
Ein Beschäftigter, der Teilzeit arbeite und einen Lohnausgleich bekomme, habe einen höheren Stundenlohn als jemand, der sich schon vorher für die Teilzeit entschieden habe.
Unterschrieben die Unternehmen solch einen Tarifvertrag, könnten sie von ihren Beschäftigten verklagt werden, warnt Moschko.

Mehr Gleichberechtigung, weniger Teilzeit

Die IG Metall argumentiert, dass eine Arbeitszeitverkürzung die von Männern dominierten Berufe der Metall- und Elektroindustrie auch für Frauen attraktiver machen könnte.
Auch könnten flexiblere Möglichkeiten der Vollzeitbeschäftigung helfen, Frauen aus der „Teilzeitfalle“ zu holen – denn es soll der Anspruch bestehen, zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.

Fachkräftemangel, Produktionsverlagerung und Tarifflucht

Laut Gesamtmetall würde ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung den Fachkräftemangel verschärfen. Schon heute blieben wegen Personalmangels Aufträge liegen und es fehle an Nachwuchs. Es würden 200.000 Fachkräfte fehlen, wenn die Beschäftigten das Recht erhielten, die wöchentliche Arbeitszeit zeitweise von 35 auf 28 Stunden zu verringern.
Die Arbeitgeberverbände warnen zudem vor Produktionsverlagerungen und einer „Tarifflucht“. Viele Betriebe könnten Arbeitsplätze ins Ausland verlagern oder aus dem Tarifvertrag aussteigen. (afp)

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