Top-Bankenrechtler: Klage gegen EZB stoppt illegale Zinspraxis und bringt Milliardenerstattungen
Seit 2014 haben Zentralbanken des Euroraums 40 Mrd. Euro Negativzinsen illegal erhoben, so die Einschätzung zweier Bankrechtsexperten, die die Zinspraxis der EZB genauer unter die Lupe genommen haben. Nach Einschätzung der Juristen gäbe es keine Rechtsgrundlage für Negativzinsen. Die Experten sind die Juristen Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Hamburger Universitätsprofessor, und Dr. Wolfgang Schirp, Partner der Berliner Kanzlei Schirp & Partner.
Die EZB hatte den negativen Einlagezins zuletzt von minus 0,4 auf minus 0,5 Prozent gesenkt. Dieser fällt an, wenn Banken überschüssige Liquiditiät bei nationalen Zentralbanken oder bei der Europäischen Zentralbank parken. Geschäftsbanken geben die Belastung zunehmend an die Kunden weiter.
Wir wollen bei den Verbrauchern das Bewusstsein wecken, dass die Erhebung rechtswidrig ist und dass man sich dagegen wehren kann. Wir wollen aber auch, dass die deutschen Banken, eigentlich alle Banken des Euroraumes, diese rechtswidrige Praxis zurückdrängen und Rückforderungsansprüche geltend machen, sagt Schirp gegenüber der Welt.“
Negativzins als versteckte Steuer
Negativzinsen seien in Wirklichkeit keine Zinsen, stellt Knops klar. Denn bei Zinsen werde immer Kapital vergütet. Und auch Strafzinsen seien hier fehl am Platz, weil diese eine Strafe für nicht eingehaltene Verpflichtungen meinen.
Vielmehr seien Zinsen eine „Abgabe mit Lenkungswirkung“, also eine Art versteckte Steuer, sagte Knops gegenüber der Wirtschaftswoche. Und auf das Lenkungsziel weisen sie direkt eingangs hin: Banken zu vermehrter Kreditvergabe zu veranlassen.
Schwerwiegende Bedenken: Praktizieren einer illegalen Zinspraxis
Aus Sicht von Knops bestehen „eine Fülle von schwerwiegenden Einwendungen gegen die Erhebung“. Allem voran: Eine Steuer dürfe die EZB nun wirklich nicht legitimieren. Ausschließlich Mitgliedstaaten dürften das. Und das müsse dann auch im Gesetz verankert werden. Im Übrigen habe die EZB rechtswidrig in das Eigentum der Banken und Kundeneinlagen eingegriffen.
Auch die nationalen Zentralbanken (in Deutschland: Deutsche Bundesbank) hätten aus selbigen Gründen illegal gehandelt, wobei auch die sogenannten AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) seitens der Bundesbank die Zinspraxis nicht erlauben.
EZB wird Fehlverhalten vorgeworfen
Abgesehen von der Selbstermächtigung habe die EZB Fehlverhalten im Verfahrensablauf an den Tag gelegt. Bei einer Entscheidung solcher Tragweite hätte die EZB zumindest das EU-Parlament einbeziehen und den Zins in den Rats-Beschlüssen begründen müssen, monieren die Juristen.
Und das alte Sprichwort „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ schien die EZB auch nicht zu interessieren – so läge ein Verstoß gegen den im EU-Recht geltenden „Subsidiaritätsgrundsatz“ vor. Dieser besagt: Die EZB soll sich auf das Mandat der Preisstabilität beschränken, statt sich um Dinge zu kümmern, die andere (nämlich die Mitgliedstaaten) besser können.
Mit Rückforderungswelle zu rechnen
Wir haben die Situation, dass seit Mitte 2014 etwa 40 Mrd. Euro Negativzinsen gezahlt worden sind, im Ausgangspunkt von den nationalen Banken an die nationalen Zentralbanken, letztlich an die Europäische Zentralbank. Also eine enorme Vermögensverschiebung hat da stattgefunden, die nun ja auch die Kundenebene erreicht. (…) Und das wollen wir abstellen, so Schirp weiter gegenüber Welt.
Allein deutsche Banken hätten in 2018 rund 2,5 Mrd. Euro durch Negativzinsen verloren. Dass sich allerdings eine einzelne Geschäftsbank gegen die Bundesbank auflehnt, halten die Juristen für unwahrscheinlich. Aber zugleich empfiehlt Knops gegenüber der Wirtschaftswoche.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Banken jetzt die Hände in den Schoß legen und nichts dagegen tun – das können sie auch ihren Aktionären oder Anteilseignern gegenüber nicht verantworten.“
Ein Bankenfachverband könnte direkt beim Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage einreichen – sagte Schirp gegenüber der Welt. Bei Stattgabe würden die Banken ihre Gelder der letzten drei Jahre zurückbekommen.
Die gute Nachricht für private Sparer: Negativzinsen sind Vergangenheit
Klar dürfte nun sein: Die Banken schulden nichts. Sollte die Klage erfolgreich sein, dürften die Banken auch keine Gelder mehr von Verbrauchern fordern. Wegen der EZB-Praxis kann ein Verbraucher zwar nicht klagen. Aber wer bisher schon zu Negativzinsen verpflichtet wurde, könnte die Zinsen von seiner Bank zurückfordern, empfiehlt Schirp. (bm)
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