Logo Epoch Times
Menschenrechte und Umweltstandards?

Ein Jahr verschoben: EU-Parlament stimmt für Aufschub von Lieferkettengesetz

In Straßburg beschloss die EU die Gültigkeit des Lieferkettengesetzes erst ab 2028. Es ist der erste Schritt einer Reihe von Lockerungen, welche die EU-Kommission aufgrund des massiven Drucks aus der Wirtschaft vorgeschlagen hatte.

top-article-image

70 Prozent des weltweiten Kakaos kommt aus Westafrika. Doch unter welchen Umständen wird produziert? Das EU-Lieferkettengesetz will das kontrollieren.

Foto: Uli Deck/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Das Europaparlament hat für einen Aufschub des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr gestimmt. Die Abgeordneten beschlossen in Straßburg einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die ersten Vorschriften des Gesetzes erst am 26. Juli 2028 gelten sollen. Ein weiteres Jahr später soll die EU-Richtlinie dann voll greifen.
Mit dem Lieferkettengesetz will die EU Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen.
Über die weiteren Lockerungen verhandeln das Europaparlament und die 27 Mitgliedsländer in den kommenden Wochen. Dabei könnten weitere Änderungen am Gesetz beschlossen werden.

Weitere Lockerungen sollen folgen

So sollen die betroffenen Firmen nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern.
Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung haben laut Gesetz ein Recht auf Entschädigung. Auch soll diese nicht mehr automatisch einklagbar sein. Brüssel plant, die EU-weite zivilrechtliche Haftung einzuschränken.
Die Abgeordneten in Straßburg stimmten am Donnerstag zudem für eine Verschiebung von Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen.
Die Berichtspflichten sind damit deutlich weniger aufwendig. In seiner aktuellen Form verpflichtet das Gesetz Unternehmen, Umweltverschmutzung, Ausbeutung und Kinderarbeit in ihrer gesamten Lieferkette zu verhindern. Dazu zählen Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen oder auch die Abfallwirtschaft.
Teile dieses Gesetzes sollen um zwei Jahre nach hinten verschoben werden. Das betrifft insbesondere Vorgaben für Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, für größere Unternehmen gilt das Gesetz bereits.

Was bedeutet das für Deutschland?

Die nächste Bundesregierung muss deutsche Gesetze an die europäischen Vorgaben anpassen, nachdem die Änderungen beschlossen sind.
In Deutschland gilt seit Anfang 2023 bereits ein Lieferkettengesetz, das unter anderem Kinderarbeit und Ausbeutung verhindern soll. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 in Deutschland Beschäftigten.
Das Gesetz gilt für Unternehmen und ihre Mutterkonzerne mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro weltweit.
Auch Unternehmen, die mindestens 80 Millionen Euro Umsatz machen, von denen 22,5 Millionen Euro durch Einnahmen aus Lizenzgebühren stammen, fallen darunter.
An diesen Schwellenwerten will die Kommission nichts ändern. Bereits 2024 hatten Europaparlament und Mitgliedstaaten die Schwelle deutlich höher gesetzt als ursprünglich geplant.
(afp/red)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können