CO2-Preis soll für mehr Klimaschutz im Verkehr und beim Heizen sorgen
Der CO2-Ausstoß erhält ab dem Jahreswechsel auch in den Bereichen Gebäude und Verkehr einen Preis. Zunächst mit einem Fixpreis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid startet im Januar der Aufbau eines nationalen Emissionshandels für die Bereiche, die bisher nicht vom europäischen Handelssystem für Emissionen betroffen sind. Damit wird ein weiterer Teil des Klimaschutzprogramms der Regierung umgesetzt.
Worum geht es beim CO2-Preis?
Durch die Bepreisung soll der Verbrauch fossiler Brennstoffe unattraktiver und damit ein Anreiz für den Umstieg auf klimaschonende Alternativen gesetzt werden. Während im Energiesektor der CO2-Ausstoß bereits deutlich gesunken ist, ging es hier bei Verkehr und Gebäuden in den vergangenen Jahrzehnten kaum oder gar nicht voran.
Was kostet die Bepreisung in der Startphase?
Nach dem Start mit 25 Euro pro Tonne CO2 soll der CO2-Preis ab Januar 2022 auf 30 Euro steigen, ab 2023 auf 35 Euro, ab 2024 auf 45 Euro und 2025 dann auf 55 Euro. Allerdings sind für bestimmte Unternehmen Ausnahmen möglich, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu schützen.
Wie funktioniert der Handel?
Der eigentliche Handel mit Emissionsrechten soll 2026 beginnen. Dann wird es eine Mengenbegrenzung geben, die verfügbaren Zertifikate werden versteigert, so wie dies auch bereits beim europäischen Handelssystem ETS der Fall ist. Allerdings wurde für das erste Jahr eine Preisspanne von 55 bis 65 Euro festgelegt. Für die Zeit danach wurden noch keine Festlegungen getroffen. Langfristig soll der Preis am Markt frei nach Angebot und Nachfrage gebildet werden, wobei die Menge der verfügbaren Zertifikate kontinuierlich sinkt.
Wie wird der CO2-Preis gezahlt?
Erhoben werden soll der Zertifikatepreis auf die jeweils verbrauchten Brennstoffe, also beispielsweise bei Mineralölprodukten von den Raffinerien und bei Gas von den Gashändlern. Diese dürften die Kosten auf den Preis für Gas, Heizöl oder Benzin aufschlagen, so dass der CO2-Preis letztlich bei den Endverbrauchern anfällt. Pro Liter Benzin ist dies im ersten Jahr ein Aufschlag von etwa sieben Cent.
Gibt es für Mehrkosten einen Ausgleich?
Pendler sollen diese für die Jahre 2021 bis 2026 durch eine höhere Entfernungspauschale entlastet werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer sollen statt 30 Cent dann 35 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden können, ab 2024 dann 38 Cent. Arbeitnehmer, deren steuerpflichtiges Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt, sollen stattdessen eine Mobilitätsprämie erhalten. Zudem sollen Verbraucher beim Strompreis entlastet werden. Energetische Gebäudesanierung wird stärker gefördert.
Soll es bei dem nationalen System bleiben?
Die Bepreisung soll langfristig in einen umfassenden europäischen Emissionshandel für alle Sektoren einfließen. Konzepte dafür werden auf europäischer Ebene bereits diskutiert, bis zu einer Umsetzung dürfte es allerdings noch dauern. Bisher betrifft das europäische ETS-System in erster Linie die Bereiche Stromerzeugung und Industrie. (afp)
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