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Bundesbank: „Ausgeprägte Rezession nicht zu verhindern“

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Deutsche Bundesbank.

Foto: istock

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Wegen der Corona-Krise ist nach Einschätzung der Bundesbank eine ausgeprägte Rezession „nicht zu verhindern“. „Eine wirtschaftliche Erholung wird erst dann einsetzen, wenn die Pandemiegefahr wirksam eingedämmt ist“, heißt es im Monatsbericht März, der am Montag veröffentlicht wurde. Die konjunkturelle Entwicklung sei deswegen nun von „beispielloser Unsicherheit gekennzeichnet“.
Durch die gedrosselte Produktion könne es auch in Deutschland zu Lieferengpässen bei wichtigen Vorprodukten kommen. Mit einer starken Inflation wegen geringerer Produktion bei den gleichzeitig erfolgenden „geldpolitischen Stützungsmaßnahmen“ rechnet die Bundesbank aber offensichtlich nicht.
Im Gegenteil: „Sollten die Rohölnotierungen auf dem zuletzt erreichten niedrigen Niveau bleiben, wäre in den nächsten Monaten mit einem ausgeprägten Rückgang der Gesamtrate zu rechnen“, heißt es im Monatsbericht.

FDP warnt vor „Staatswirtschaft light“ durch Wirtschaftshilfen

Die FDP warnt in Zusammenhang mit dem großen Corona-Hilfspaket der Regierung für die Wirtschaft vor dauerhaften Staatsbeteiligungen an Unternehmen.
„Wir dürfen nicht in eine Staatswirtschaft light durch die Krise gleiten“, sagte FDP-Vorstandsmitglied Alexander Graf Lambsdorff am Montag in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“.
Lambsdorff, der selbst an einer Coronavirus-Infektion leidet, begründete die Sorge mit dem Beispiel der Commerzbank, die der Staat in der Finanzkrise gerettet habe und die heute noch den Staat als Eigentümer habe.
„Das wollen wir definitiv nicht. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.“ Die FDP werde mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) darüber sprechen, „wie die Staatshilfen nach der Krise wieder eingesammelt werden“.
Dazu fordere die FDP einen „klaren Fahrplan“. In der „Bild“-Sendung äußerte sich Lambsdorff außerdem beunruhigt darüber, dass das Hilfspaket zu wenig den Mittelstand berücksichtige. Denn es gelte für Betriebe unter zehn und ab 2.000 Beschäftigten. Hier müsse der Mittelstand „mitgedacht werden“. (dts)

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